Sitzung: 08.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/060/2010
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 610 betrugen für das Jahr 2009:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
||
610.570 |
Kosten der Ortsplanung |
119.000,00 |
€ |
148.793,19 |
€ |
610.571 |
Kosten Einzelhandelsstrukturunters. |
0,00 |
€ |
0,00 |
€ |
Summe |
|
119.000,00 |
€ |
148.793,19 |
€ |
Überplanmäßige Ausgabe 29.793,19 €
Die Mehrausgaben von 29.793,19 € sind durch die Beauftragung von Planungsbüros im Rahmen zahlreicher F-Plan und B-Planverfahren und anderer Untersuchungen (Handlungskonzept für den Radverkehr, ÖPNV-Untersuchung) entstanden.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.