Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 610 betrugen für das Jahr 2009:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz / Haushaltsreste

Ausgaben

610.570

Kosten der Ortsplanung

119.000,00

148.793,19

610.571

Kosten Einzelhandelsstrukturunters.

0,00

0,00

Summe

 

119.000,00

148.793,19

 

Überplanmäßige Ausgabe                                                                              29.793,19 €

 

Die Mehrausgaben von 29.793,19 € sind durch die Beauftragung von Planungsbüros im Rahmen zahlreicher F-Plan und B-Planverfahren und anderer Untersuchungen (Handlungskonzept für den Radverkehr, ÖPNV-Untersuchung) entstanden.

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.