Sitzung: 08.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/061/2010
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 510 betrugen für das Jahr 2009:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
||
570.510 |
Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens |
3.000,00 |
€ |
4.765,79 |
€ |
580.510 |
Unterhaltung u. Erweiterung d. Anlagen |
110.000,00 |
€ |
116.859,19 |
€ |
750.510 |
Anl., Wartung u. Pflege v. Ehrenfriedh. |
1.000,00 |
€ |
683,43 |
€ |
Summe |
|
114.000,00 |
€ |
122.308,41 |
€ |
Überplanmäßige Ausgabe 8.308,41 €
Der stetig wachsende Umfang der städtischen Grünanlagen und Lärmschutzwände hat auch im Jahre 2009 zu Mehrausgaben geführt. In diesem Bereich ist auch künftig durch neue Wohnbaugebiete mit weiter steigendem Aufwand zu rechnen.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.