Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 510 betrugen für das Jahr 2009:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz / Haushaltsreste

Ausgaben

570.510

Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens

3.000,00

4.765,79

580.510

Unterhaltung u. Erweiterung d. Anlagen

110.000,00

116.859,19

750.510

Anl., Wartung u. Pflege v. Ehrenfriedh.

1.000,00

683,43

Summe

 

114.000,00

122.308,41

 

Überplanmäßige Ausgabe                                                                                  8.308,41 €

 

Der stetig wachsende Umfang der städtischen Grünanlagen und Lärmschutzwände hat auch im Jahre 2009 zu Mehrausgaben geführt. In diesem Bereich ist auch künftig durch neue Wohnbaugebiete mit weiter steigendem Aufwand zu rechnen.

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.