Sitzung: 08.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/063/2010
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2009 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
630.9544 |
Baugebiet Hamberg – Planstraße A - |
10.000,00 € |
12.024,40 € |
Überplanmäßige Ausgabe 2.024,40 €
Für die Herstellung einer „Baustraße“ im Baugebiet Hamberg wurden 10.000,00 € veranschlagt. Tatsächlich aufgewendet wurden 12.024,40 Euro. Nach Fertigstellung der Erschließungsstraße werden die Baukosten durch Erschließungsbeiträge zu 90 % refinanziert.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.