Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die im Regulativ für die katholischen Kindertagesstätten im Offizialatsbezirk Oldenburg geltenden Bestimmungen zu den Verfügungszeiten gelten ab dem 01.08.2020 einheitlich für alle Lohner Kindertagesstätten. Die entsprechenden Mittel werden im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

 

 

Nach den Bestimmungen des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) ist der Gruppenleitung und den weiteren Kräften nach § 4 Abs. 3 und 4 eine Verfügungszeit von insgesamt mindestens 7,5 Stunden je Gruppe wöchentlich für die Vor- und Nachbereitung der Gruppenarbeit sowie für die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte untereinander, mit den Erziehungsberechtigten, Schulen und anderen Einrichtungen sowie für die Mitwirkung bei der Ausbildung zu gewähren.

 

Im sog. Regulativ für die katholischen Kindertagesstätten im Offizialatsbezirk Oldenburg sind darüber hinaus gehende Regelungen festgelegt. Die Verfügungszeiten übersteigen hier die im KiTaG genannten Zeiten:

 

 

Betreuungszeit pro Gruppe

Aufteilung der Verfügungszeiten in Stunden lt. Regulativ

Aufteilung der Verfügungszeiten in Stunden lt. KiTaG

Gruppen-leitung

Zweitkraft

Gesamt

Gruppen-leitung

Zweitkraft

Gesamt

20 Stunden

6

4

10

 

 

7,5

25 Stunden

6

4

10

 

 

7,5

30 Stunden

8,5

6,5

15

 

 

7,5

15 Stunden

5

2,5

7,5

 

 

5

12 Stunden

4

2

6

 

 

5

10 Stunden

3

2

5

 

 

5

Integrationsgruppe           25 Stunden

6

4

10

 

 

7,5

Gruppe mit Einzelintegration
25 Stunden

6

4

10

 

 

7,5

Ganztagsgruppe               35 Stunden

10

7,5

17,5

 

 

7,5

Ganztagsgruppe               40 Stunden

12

8

20

 

 

7,5

Ganztagsgruppe               45 Stunden

12,5

10

22,5

 

 

7,5

 

 

Im Interesse einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung gilt bisher auch für alle nichtkatholischen Einrichtungen das für katholische Kindertagesstätten geltende Regulativ, jedoch nicht soweit Regelungen über den gesetzlichen Standard hinausgehen (z.B. Freistellungs- und Verfügungszeiten).

 

Die Finanzierung in den katholischen Einrichtungen erfolgt nach den gültigen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung (85:15). In der Vergangenheit gab es bereits Anfragen von nichtkatholischen Einrichtungen auf Anpassung der Verfügungszeiten. Zuletzt wies der Stadtelternrat der Kindergärten darauf hin, dass durch unterschiedliche Verfügungszeiten auch unterschiedliche Qualitätsstandards entstehen würden. Die Eltern erhalten bei der Anmeldung ihres Kindes in einer Lohner Kindertagesstätte nicht immer einen Betreuungsplatz in ihrer Wunscheinrichtung. Sie werden an eine Einrichtung ggf. in anderer Trägerschaft verwiesen. Von daher werden gleiche Bedingungen für alle Einrichtungen gewünscht.

 

Durch eine Anpassung der Verfügungszeiten an die Bestimmungen des Regulativs für die nichtkatholischen Einrichtungen entstehen jährlich Mehrkosten i.H.v. ca. EUR 50.000,00. Verwaltungsseitig wird eine Anpassung der Verfügungszeiten empfohlen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die Beschlussvorlage wurde durch Herrn Wolke vorgestellt.

 

Herr Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass die Verfügungszeiten im KiTaG festgelegt werden. Aus Qualitätsgründen hat die katholische Kirche die Verfügungszeiten in der Vergangenheit freiwillig erhöht. Die Regelungen des sog. Regulativs sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Finanzierung der Mehrstunden übernahm die katholische Kirche selbst. Für andere Träger ist es schwierig die entsprechenden finanziellen Mittel aufzubringen. Nach der neuen Rahmenvereinbarung mit dem katholischen Träger werden 85% der Kosten von der Stadt Lohne getragen.

 

Auf die Frage um wie viele Stunde es gehe, erläuterte Herr Wolke, dass es sich grds. um die Erhöhung von 7,5 auf 10 Stunden einheitlich für alle Einrichtungen handele. Eine Kalkulation hierzu ergab, dass die Mehrkosten für die erhöhten Verfügungszeiten ca. EUR 50.000,00 pro Jahr betragen.

 

Frau Deux brachte zum Ausdruck, dass sie die Erhöhung der Verfügungszeiten sowie die Finanzierung durch die Stadt Lohne befürwortet.

 

Herr Bürgermeister Gerdesmeyer erklärte hierzu, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune handelt.

 

Frau Klee schlägt vor, die Mehrkosten von jährlich EUR 50.000,00 über den Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.