Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Regionalleiter des OOWV für den Landkreis Vechta, Herrn Kay Schönfeld.

Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Schönfeld die wesentlichen Eckpunkte der Abwasserkalkulation (Schutzwasser und Regenwasser).

Der Aufwand für die Abwasserbeseitigung habe sich in den vergangenen Jahren beträchtlich erhöht. Neben den regelmäßigen Anstiegen bei den Energiekosten (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) und den Tarifsteigerungen bei den Personalkosten seien insbesondere bei den bezogenen Leistungen, der Abschreibung und dem sonstigen betrieblichen Aufwand sehr deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Zwar habe auch die Abwassermenge zugenommen, dies jedoch nicht in gleichem Maß wie die Kosten gestiegen seien.

Die stetig steigende Abschreibungssumme begründete Herr Schönfeld mit den seit der Übernahme getätigten Investitionen in die Kläranlage und das Leitungsnetz. Bei den bezogenen Leistungen würde vor allem die Unterhaltung der zahlreichen Regenrückhaltebecken hohe Kosten verursachen. Der aus den Becken zu entfernende Schlamm sei mit Salzen und Reifenabrieb hoch belastet und müsste mit hohem finanziellen Aufwand entsorgt werden. Zudem seien die Becken mit technischem Gerät nur schwer zu unterhalten. Im Bereich des Schmutzwasserkanalnetzes sei der Unterhaltungsaufwand für die Untersuchung des Netzes (Kamerabefahrung und nachfolgende Sanierung) gestiegen.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sei der wesentliche Posten die interne Leistungsverrechnung. Herr Schönfeld erläuterte die Zusammensetzung dieser Kostenposition. Hiernach entfällt etwa ein Fünftel auf die Kosten der Klärschlammentsorgung, vier Fünftel seien Eigenleistungen des OOWV-Personals, die für die Planung von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erbracht würden sowie die Kosten der verschiedenen Querschnittsabteilungen in der Hauptverwaltung in Brake. Die drastisch gestiegenen Entsorgungskosten für Klärschlamm sowie der zunehmende Anteil der Eigenleistungen seien die Gründe für den Anstieg bei der internen Leistungsverrechnung.

Herr Schönfeld beschrieb im weiteren die Aufteilung der Aufwandspositionen auf die kalkulationsfähigen Kosten auf die Schmutz- und Regenwasserentgelte, die Entsorgungskosten bei Kleinkläranlagen und den kommunalen Anteil bei der Regenwasserableitung. Hierbei stellte Herr Schönfeld heraus, dass aufgrund der erheblichen Kostensteigerung bei der Regenwasserableitung auch der kommunale Anteil an den Kosten in 2020 deutlich ansteigen würde.

Im Folgenden erläuterte Herr Schönfeld die Berechnung der Entgelthöhen. Hiernach trägt eine kalkulatorische Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 490.000,- € dazu bei, dass die Entgelthöhe im Schmutzwasserbereich für 2020 unverändert bleiben werde. Der Arbeitspreis beträgt somit weiterhin 1,40 €/m³ und der Grundpreis für einen Standardhausanschluss 6,25 €/Monat.

Bei der Regenwasserableitung ist hingegen eine Entgeltanpassung erforderlich. Um kostendeckend arbeiten zu können, steigt das Niederschlagswasserentgelt daher zum 01.04.2020 von bisher 0,35 €/m² befestigter Fläche auf zukünftig 0,55 €/m².

Ein Grund für die Höhe der neuen Entgeltsätze sei der Zeitpunkt der Entgeltanpassung zum 01.04.2020. Dieser Termin wurde auf Wunsch einiger betroffenen Kommunen im Rahmen der OOWV Verbandsversammlung (Dez. 2019) gewählt, weil ansonsten für die Information der Politik und Öffentlichkeit über die Anpassung zu wenig Zeit geblieben wäre. Beim ursprünglich vorgesehenen Datum (01.01.2020) hätte der Kalkulationszeitraum (endet jeweils zum 31.12. des Jahres) 12 statt jetzt nur 9 Monate betragen. Die höheren Kosten hätten insofern auf einen längeren Zeitraum (und mehr Wassermenge) umgelegt werden können (Arbeitspreis Regenwasser: 0,50 €/m²).

In der Aussprache erläuterte Herr Schönfeld auf entsprechende Anfrage, dass bei gleichbleibender Kostenstruktur und gleich bleibender Abrechnungsgrundlage (Flächengröße) die RW-Entgelte zum 01.01.2021 wieder gesenkt würden (auf 0,50 €/m²). Ob dies so eintreten würde, ließe sich verbindlich aber erst im Verlauf der Kalkulation für 2021 feststellen.

 

Herr Schönfeld erläuterte zudem, dass die Bemessung der Querschnitte der Regenwasserleitungen nach einem technischen Regelwerk unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte erfolge.