Sitzung: 03.03.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 6/001/2020
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der
Vorsitzende den Regionalleiter des OOWV für den Landkreis Vechta, Herrn Kay
Schönfeld.
Anhand einer
Präsentation erläuterte Herr Schönfeld die wesentlichen Eckpunkte der
Abwasserkalkulation (Schutzwasser und Regenwasser).
Der Aufwand
für die Abwasserbeseitigung habe sich in den vergangenen Jahren beträchtlich
erhöht. Neben den regelmäßigen Anstiegen bei den Energiekosten (Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe) und den Tarifsteigerungen bei den Personalkosten seien
insbesondere bei den bezogenen Leistungen, der Abschreibung und dem sonstigen
betrieblichen Aufwand sehr deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Zwar habe
auch die Abwassermenge zugenommen, dies jedoch nicht in gleichem Maß wie die
Kosten gestiegen seien.
Die stetig
steigende Abschreibungssumme begründete Herr Schönfeld mit den seit der
Übernahme getätigten Investitionen in die Kläranlage und das Leitungsnetz. Bei
den bezogenen Leistungen würde vor allem die Unterhaltung der zahlreichen
Regenrückhaltebecken hohe Kosten verursachen. Der aus den Becken zu entfernende
Schlamm sei mit Salzen und Reifenabrieb hoch belastet und müsste mit hohem
finanziellen Aufwand entsorgt werden. Zudem seien die Becken mit technischem
Gerät nur schwer zu unterhalten. Im Bereich des Schmutzwasserkanalnetzes sei
der Unterhaltungsaufwand für die Untersuchung des Netzes (Kamerabefahrung und
nachfolgende Sanierung) gestiegen.
Bei den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sei der wesentliche Posten die interne
Leistungsverrechnung. Herr Schönfeld erläuterte die Zusammensetzung dieser
Kostenposition. Hiernach entfällt etwa ein Fünftel auf die Kosten der Klärschlammentsorgung,
vier Fünftel seien Eigenleistungen des OOWV-Personals, die für die Planung von
Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erbracht würden sowie die Kosten der
verschiedenen Querschnittsabteilungen in der Hauptverwaltung in Brake. Die
drastisch gestiegenen Entsorgungskosten für Klärschlamm sowie der zunehmende
Anteil der Eigenleistungen seien die Gründe für den Anstieg bei der internen
Leistungsverrechnung.
Herr Schönfeld
beschrieb im weiteren die Aufteilung der Aufwandspositionen auf die
kalkulationsfähigen Kosten auf die Schmutz- und Regenwasserentgelte, die
Entsorgungskosten bei Kleinkläranlagen und den kommunalen Anteil bei der
Regenwasserableitung. Hierbei stellte Herr Schönfeld heraus, dass aufgrund der
erheblichen Kostensteigerung bei der Regenwasserableitung auch der kommunale
Anteil an den Kosten in 2020 deutlich ansteigen würde.
Im Folgenden
erläuterte Herr Schönfeld die Berechnung der Entgelthöhen. Hiernach trägt eine
kalkulatorische Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 490.000,- € dazu bei,
dass die Entgelthöhe im Schmutzwasserbereich für 2020 unverändert bleiben werde.
Der Arbeitspreis beträgt somit weiterhin 1,40 €/m³ und der Grundpreis für einen
Standardhausanschluss 6,25 €/Monat.
Bei der
Regenwasserableitung ist hingegen eine Entgeltanpassung erforderlich. Um
kostendeckend arbeiten zu können, steigt das Niederschlagswasserentgelt daher
zum 01.04.2020 von bisher 0,35 €/m² befestigter Fläche auf zukünftig 0,55 €/m².
Ein Grund
für die Höhe der neuen Entgeltsätze sei der Zeitpunkt der Entgeltanpassung zum
01.04.2020. Dieser Termin wurde auf Wunsch einiger betroffenen Kommunen im
Rahmen der OOWV Verbandsversammlung (Dez. 2019) gewählt, weil ansonsten für die
Information der Politik und Öffentlichkeit über die Anpassung zu wenig Zeit
geblieben wäre. Beim ursprünglich vorgesehenen Datum (01.01.2020) hätte der
Kalkulationszeitraum (endet jeweils zum 31.12. des Jahres) 12 statt jetzt nur 9
Monate betragen. Die höheren Kosten hätten insofern auf einen längeren Zeitraum
(und mehr Wassermenge) umgelegt werden können (Arbeitspreis Regenwasser: 0,50
€/m²).
In der Aussprache erläuterte Herr Schönfeld auf
entsprechende Anfrage, dass bei gleichbleibender Kostenstruktur und gleich
bleibender Abrechnungsgrundlage (Flächengröße) die RW-Entgelte zum 01.01.2021
wieder gesenkt würden (auf 0,50 €/m²). Ob dies so eintreten würde, ließe sich
verbindlich aber erst im Verlauf der Kalkulation für 2021 feststellen.
Herr Schönfeld erläuterte zudem, dass die Bemessung
der Querschnitte der Regenwasserleitungen nach einem technischen Regelwerk
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte erfolge.