Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14

Die Verwaltung erläuterte, dass in der Sitzung am 28.08.2012 der Bauausschuss aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion beschlossen habe, dass künftig die Anlegung von Dachbegrünungen sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Bauvorhaben gefördert werden solle. Dies solle bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt werden.

In den vergangenen Jahren wurde in den Bebauungsplänen – insbesondere für Wohngebiete- die Begrünung von flachgeneigten Dächern vorgeschrieben.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Lohne seit dem Jahr 2002 insgesamt 3.915 qm Dachbegrünung auf städtischen Gebäuden errichten lassen. Mit dem geplanten Anbau der Von-Galen-Schule und der hier geplanten Dachbegrünung von 790 qm wäre dann eine Fläche von 4.705 qm Dachbegrünung nur auf städtischen Gebäuden zu verzeichnen.

 

Mit diesen begrünten Dachflächen wurden in der Vergangenheit durchweg positive Erfahrungen gesammelt. Auf Grund der erheblich längeren Lebensdauer dieser ausschließlich extensiven Gründächer, der positiven Effekte für das Mikroklima, der Rückhaltung von Niederschlagswasser, der Filterung von Staub und Luftschadstoffen sowie der Nutzen für Fauna und Flora sollten auch zukünftig bei weiteren Dacherneuerungen und Dachsanierungen falls möglich Gründächer eingeplant.

 

Auch wurden im Rahmen der Bauleitplanung seit dem Jahr 2000 Wandbegrünungen nicht transparenter Wandflächen und bereits seit mindestens 30 Jahren lebende Hecken als straßenseitige Einfriedungen festgesetzt.

 

Angesichts der Klimaproblematik und dass z.B. Starkregenereignisse zunehmen und gleichzeitig ein Absinken des Grundwasserspiegels zu beobachten ist, sollte darüber beraten werden, inwieweit durch die Bauleitplanung oder andere Instrumente dem entgegengesteuert werden kann.

 

Denkbar wäre es z.B. durch die Gewährung von Vergünstigungen oder finanziellen Anreizen Bauherren und Eigentümer von Bestandsimmobilien zu Maßnahmen zu animieren, wie z.B. den Abfluss von Niederschlagswasser zu reduzieren oder dem Bau eines Gründaches.

Eine Vergünstigung könnte es sein, dass damit eine Überschreitung der Grundflächenzahl gestattet wird.

 

Ob und in welchem Maße die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung reduziert werden können, wird in weiteren Gesprächen mit dem OOWV noch zu klären sein.

 

Zu Beginn der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied der Antrag gestellt, die Angelegenheit zur Beratung in den Fraktionen zurück zu stellen. Diesem wurde von einem anderen Ausschussmitglied zugestimmt.