Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 13

Das Einvernehmen zu der geplanten Nutzungsänderung wird erteilt.


Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation erläutert, dass das Wohn- und Geschäftshaus in der Krogmannstraße 1 zu einer Unterkunft für Arbeitskräfte umgenutzt werden soll. Dabei handelt es sich nicht mehr um eine reine Wohnnutzung, sondern um einen gewerblichen Beherbergungsbetrieb.

 

Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Aus planungsrechtlicher Sicht ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Nutzungsänderung nicht gegeben, da der geplante Beherbergungsbetrieb gem. § 15 Abs. 1 BauNVO der Eigenart eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im vorliegenden Einzelfall widerspricht.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass die Nutzungsänderung auch den zukünftigen Festsetzungen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes widersprechen würde.

 

In der Aussprache wurde ausgeführt, dass hier tatsächlich bereits ein Wohnheim entstanden ist. Bürgermeister Niesel wies in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde hin.