Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.


Der Eigentümer der Hofstelle Siebengestirn 24 betreibt derzeit eine Tierhaltungsanlage mit ca. 10.000 Legehennen. Durch eine Nutzungsänderung von Käfig- in Bodenhaltung soll die Anzahl der Tierplätze auf 4.865 reduziert werden.

 

Der Legehennenstall befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Norden der Ortslage Nordlohne. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.