Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben wird erteilt sofern der Bauherr sich verpflichtet, die  Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes einzuhalten.


Der Vorsitzende der SPD/G.U.F. – Gruppe erläuterte den vorliegenden Antrag. Nach Auffassung der Gruppe bestehen keine Hinderungsgründe, das Einvernehmen zu dem Erweiterungsvorhaben losgelöst von der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erteilen. Die An- und Abfahrt ist über die bestehende Zufahrt möglich.

 

Bürgermeister Niesel erläuterte in der Aussprache die zu erwartenden Zufahrtsituationen an der Dinklager Straße. Eine Verwirklichung des Vorhabens wäre möglich, wenn der Bauherr den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes zustimmt, d. h. die Ausfahrt von seinem Betriebsgelände dann ausschließlich über die Straße im B-Plan führt. Die Einfahrt wäre nach wie vor über die Dinklager Straße möglich. Bürgermeister Niesel wies darauf hin, dass der Landkreis Vechta hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vom Status Quo ausgeht.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde betont, dass in der Vergangenheit schon häufiger das Einvernehmen zu Bauvorhaben erteilt wurde sofern sich der Bauherr verpflichtet, die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes einzuhalten wobei dem Bauherrn in diesem Fall die Verpflichtung (Regelung der Ausfahrt) bereits bekannt sei.

 

Über den Antrag der SPD/G.U.F.-Gruppe, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben losgelöst von der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erteilen, stimmte der Ausschuss wie folgt ab:

 

3 Jastimmen, 1 Stimmenthaltung, 9 Neinstimmen.

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde beantragt, einen Beschlussvorschlag in der Form zu fassen, dass das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt wird, sofern der Bauherr sich verpflichtet, die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes einzuhalten.

 

Der Ausschuss fasste darauf folgenden Beschlussvorschlag: