Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.


Der Betreiber einer Tierhaltungsanlage beantragt die Nutzungsänderung seiner Hähnchenmastanlage zu einer Legehennenfarm. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen sollen die vorhandenen sechs Ställe für insgesamt ca. 78.000 Masthähnchen (Nr. 1-5 und Nr. 7), ein Schafstall (Nr. 10) sowie sechs Futtermittelsilos (Nr. 14) abgebrochen werden. Als Neubau sind zwei Ställe für insgesamt ca. 59.000 Legehennen, zwei Futtermittelsilos und eine Eierpackstelle geplant.

 

Die potenzielle Geruchsbelastung auf die Umgebung wird zurzeit durch den Landkreis Vechta geprüft. Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Die Hofstelle befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) in der Ortslage Bokern-Ost. Im Flächennutzungsplan sind die betreffenden Grundstücke als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.