Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Baumaßnahmen wird erteilt.


Auf dem Grundstück Erlenbusch 8 in Lohne beantragt ein Landwirt die Baugenehmigung zur wesentlichen Änderung einer Tierhaltungsanlage nach Nr. 7.1, Spalte 1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung für den Stall Nr. 2. Der Antrag umfasst die geänderte Ausführung des Hennenstalles Nr. 2 (in Ergänzung zur Genehmigung vom 18.10.2007).

 

Bei der geänderten Ausführung des Hennenstalles Nr. 2 handelt es sich um eine Einrichtungsänderung bei gleichzeitiger Reduzierung der Tierplätze sowie den Anbau eines Eierpackraumes, eines Wintergartens und befestigter Auslaufflächen. In den beiden Ställen dürfen derzeit nicht mehr als 43.320 Legehennenplätze (Bodenhaltung auf mehreren Ebenen) eingerichtet und betrieben werden, und zwar im Stall Nr. 1  21.323 Legehennenplätze und im Stall Nr. 2  21.997 Legehennenplätze. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden im Stall Nr. 2  19.760 Legehennenplätze betrieben. Damit reduzieren sich die Tierzahlen auf 41.083 Legehennenplätze.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Bokern. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.