Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Lohne beschließt, den o.a. Maßgaben und Auflagen des Landkreises Vechta zur Genehmigung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sportplatz Kroge) beizutreten.


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass der Feststellungsbeschluss zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ’80 der Stadt Lohne vom Stadtrat am 24.09.2009 getroffen wurde. Der Landkreis Vechta hat nun diese 60. Änderung des Flächennutzungsplanes mit folgenden Maßgaben und Auflagen genehmigt.

 

Maßgaben:

 

1. Der Wald auf dem Flurstück 59/4, Flur 44, Gemarkung Lohne, zur Größe von 7.666 m2 ist im Flächenverhältnis von mindestens 1 : 1 zu ersetzen. Die Waldersatzfläche ist darzustellen oder in der Begründung parzellenscharf anzugeben. Anstelle einer Ersatzmaßnahme kann eine Walderhaltungsabgabe geleistet werden.

 

2. Darüber hinaus ist das gesamte Flurstück s.o. im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB zu bewerten und zu bilanzieren.

 

3. Das vom TÜV NORD erstellte Schalltechnische Gutachten vom 19.01.2006 ist vom Rat der Stadt Lohne als Teil der Abwägung und Bestandteil der Begründung zu beschließen.

 

Auflagen:

 

1. Das geplante Regenrückhaltebecken ist gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 i.V. mit der Nr. 7 der Planzeichenverordnung darzustellen.

 

2. In der Begründung sind Aussagen zur Anpassung an die Ziel der Raumordnung zu ergänzen.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass mit dem Landkreis Vechta und dem OOWV noch Gespräche über die Notwendigkeit des Regenrückhaltebeckens geführt werden sollen.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde der Antrag gestellt, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zurück zu stellen.

 

Bürgermeister Niesel führte dazu aus, dass zusammen mit dem Landkreis und dem OOWV eine positive Lösung gefunden werden soll. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit sei eine Zurückstellung bis zur nächsten Bauausschusssitzung jedoch nicht sinnvoll.

 

Der Antrag wurde darauf hin zurückgezogen.