Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne wird in der geänderten Form beschlossen.


Sachverhalt:

 

Seit Jahrzehnten unterstützt die Stadt Lohne die in ihr beheimateten Sportvereine in hohem Umfang hinsichtlich der Kosten von Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterung, Sanierung), der Anschaffung von Gegenständen zur sportlichen Ausstattung wie auch bei laufenden Kosten. Bei der Förderung der Sportvereine steht im Vordergrund, dass (besonders im Hinblick auf die geleistete Jugendarbeit) die soziale, gesundheitliche und integrationsfördernde Bedeutung des Vereins in der Gesamtbetrachtung unterstützt wird. Gleichzeitig dient diese Förderung der Stabilität von Vereinsmitgliedsbeiträgen auf einem angemessenen und tragbaren Niveau. Die Stadt Lohne als eine Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 11 Abs. 1 SGB VIII u.a. die Aufgabe, die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit ist ein in § 11 Abs. 3 SGB VIII ausdrücklich genannter Schwerpunkt. Diese Unterstützung des Sports wird hauptsächlich durch Vereine umgesetzt, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind.

 

Zuletzt wurde durch Ratsbeschluss vom 06.03.2019 das Grundgerüst der Sportförderrichtlinie derart verändert, dass die vier (Fußball anbietenden) Sportvereine TuS BW Lohne, Grün-Weiß Brockdorf, SW Kroge-Ehrendorf und Amasyaspor Lohne jährlich einen Festbetrag für ihre laufenden Aufwendungen erhalten. Weitere Vereine wie der TV Lohne sowie der BSV Lohne erhalten eine Förderung nach Einzelbeschluss.

 

Investive Förderungen erhalten nach der Sportförderrichtlinie die Vereine Blau-Weiß Lohne, Grün-Weiß Brockdorf, Schwarz-Weiß Kroge-Ehrendorf, SV Amasya Spor, der Reit- und Fahrverein Lohne und der Tennisverein Lohne. Für weitere zuschussberechtigte Vereine erfolgt eine Förderung durch Einzelbeschluss. Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen, die nicht in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, werden bei den o. g. sechs aufgeführten Vereinen in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst. 2006 wurde der damalige einheitliche Fördersatz von 33 % für Baumaßnahmen aller Art auf 50 % (für BW Lohne aufgrund des Vorhaltens mittelzentraler Sporteinrichtungen auf 66,6 %) erhöht. 2012 wurde aufgrund der absehbaren Belastung durch die zukünftig ansteigenden Sanierungsmaßnahmen für diese Sanierungsausgaben ein gesonderter Fördersatz von 75 % in der Richtlinie festgesetzt.

 

Aufgrund der Diskussion der Vergangenheit über die Abgrenzung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen strebt die Verwaltung eine Vereinheitlichung der drei Fördersätze an. Vorgeschlagen wird ein einheitlicher Prozentsatz von 75 % der anfallenden Kosten. Hierfür wird vorgeschlagen, den § 5 der Sportförderrichtlinie wie folgt zu ändern:

 

§ 5 Höhe des Zuschusses

 

Die Zuschusshöhe beträgt bei den Vereinen:

Turn- und Sportverein Blau-Weiß Lohne von 1894                = 75 %

Sportverein Grün - Weiß Brockdorf                                        = 75 %

Sportverein Schwarz-Weiß Kroge-Ehrendorf                         = 75 %

SV Amasya Spor Lohne                                                          = 75 %

Reit-und Fahrverein Lohne i.O.                                               = 75 %

Tennisverein Lohne                                                                 = 75 %

 

Für notwendige Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig gepachteten Sportanlagen beträgt der Zuschuss bei den o.g. Vereinen 75 %. Die Notwendigkeit und der Umfang der Sanierungsmaßnahmen sind durch das städtische Bauamt festzustellen. Für weitere zuschussberechtigte Vereine erfolgt eine Förderung durch Einzelbeschluss. Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen, die nicht in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, werden bei vorstehend aufgeführten Vereinen in Höhe von 1/2 der nachgewiesenen Kosten bezuschusst. Baukosten, die die von der Stadt Lohne anerkannte Kostenanschlagssumme übersteigen, bleiben bei der Berechnung des Zuschusses unberücksichtigt und sind anderweitig zu finanzieren.

 

Außerdem sollte § 4 der Sportförderrichtlinie (Voraussetzungen der Förderung) in folgenden Punkten inhaltlich angepasst werden:

 

a)    wie bereits vor Jahrzehnten, soll die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen werden, im Einzelfall Darlehen an die Sportvereine zu vergeben, um die Umsetzung eines großen Vorhabens zu ermöglichen. Derzeit sind nach dem Richtlinientext Bürgschaften zulässig, Darlehen jedoch nicht.

TEXTVORSCHLAG:

Im Einzelfall sind möglich

-       als Sicherheit für Kredite die Übernahme einer Bürgschaft

-       zur Umsetzung von Investitionen über 200.000 € die Gewährung eines Darlehens.

 

b)    Wie bei staatlichen Förderungen allgemein üblich, sollte den Vereinen die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach Antragstellung, aber bereits vor Erteilung des konkreten Bewilligungsbescheides eingeräumt werden, wenn dies konkret beantragt wird.

Derzeit werden laut der Sportförderrichtlinie „Zuschüsse grundsätzlich nicht bewilligt, wenn mit dem Vorhaben vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde“.

 

TEXTVORSCHLAG:

-       Zuschüsse werden grundsätzlich nicht bewilligt, wenn mit dem Vorhaben vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Im Einzelfall kann der Verwaltungsausschuss den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zulassen.

 

Schließlich sollte zur Klarstellung die jetzige Bezeichnung der Vorschrift „Richtlinien der Stadt Lohne über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung vereinseigener Sportstätten in Lohne“ in „Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne“ geändert werden, da nicht nur (vereinseigene) Sportstätten gefördert werden. Auch im § 1 erfolgt eine diesbezügliche Anpassung.

 

Der Text der aktuellen Sportförderrichtlinie und des neuen Entwurfs waren der Vorlage als Anlagen beigefügt, außerdem eine Übersicht über die Mitgliederzahlen der im Kreissportbund Vechta organisierten Lohner Sportvereine.

 

Beratungsverlauf:

 

Zunächst führte Stadtkämmerer Theder in die Thematik ein und erläuterte die vorgesehenen Änderungen. Mehrere Ausschussmitglieder begrüßten die Änderungen, insbesondere, dass künftig nicht mehr zwischen Neubau und Sanierung unterschieden wird. Die sehr beachtliche Förderhöhe wurde herausgestellt verbunden mit dem Hinweis, dass den Gremien vorbehalten bleibt, zu entscheiden, ob eine Maßnahme förderwürdig ist. Eine Automatik, jedes angemeldete Vorhaben kurzfristig zu fördern, gebe es nicht.