Sitzung: 17.06.2020 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3
Vorlage: 61/009/2020
Beschluss:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 189 für den Bereich „Lerchentaler
Straße / Im Dörlath“ mit den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung hierzu
werden als Satzung beschlossen.
Dipl.- Ing. Reinkober erläuterte den Planentwurf und erklärte auf eine Anfrage des Sprechers der SPD-Fraktion, dass Gartenflächen, die mit Folien und Steinbeeten angelegt sind, zu den versiegelten Flächen gerechnet werden, sich somit die Zulässigkeit von Steingärten über die insgesamt zulässige überbaubare Fläche (Grundflächenzahl) regele. Für künftige Bebauungspläne könne eine konkrete Zuordnung von Steingärten zur versiegelten Fläche überlegt werden. Nach weiteren kontroversen Wortbeiträgen erläuterte Bauamtsleiter Blömer, dass Schotterflächen, auf denen die Vegetation nicht überwiegt, als versiegelte Flächen gelten.
Bürgermeister Gerdesmeyer wies darauf hin, dass eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion auch für die nächste Sitzung des Bauausschusses gestellt wurde und dort beantwortet werde. Er gab zu bedenken, dass die Beschränkung von Steingärten eher ein Kontroll- als ein Regelungsproblem darstelle. Ein Redner verwies auf die Zuständigkeit des Landkreises.