Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 26, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die Bauarbeiten im Bereich des B-Plans 54 E sind sofort zu stoppen. Es wird ein geohydrologisches und forstwirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben mit der Fragestellung, ob und welche Auswirkungen die dortige Bebauung auf den Hopener Wald haben wird und ob durch die bisherige Grundwasserabsenkung bereits Schäden aufgetreten sind.

 


Ratsherr Dr. Neubauer begründete den Antrag und erläuterte seine Auffassungen über die Ursachen.

 

Gegen Ende der geschäftsordnungsmäßigen Redezeit nannte der Ratsvorsitzende die noch verbleibende Redezeit und bat den Redner, diese zu beachten. Der Redner brach daraufhin seinen Vortrag aufgebracht ab.

 

Dipl.-Ingenieur Reinkober erläuterte ein Sachverständigengutachten über den Zustand der entnommenen Bäume, die sich entgegen der Darstellung im Antrag nicht im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 E befinden. Anhand von Bildern dokumentierte er deren Schäden und erläuterte die gutachterlichen Erklärungen dafür. So waren die Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Vogelnester wurden in den Bäumen nicht vorgefunden, ebenso keine Insekten.

 

Bauamtsleiter Blömer ergänzte, bei Kanalbauarbeiten im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen werde Grundwasser partiell abgesenkt, da Kanalarbeiten abschnittsweise vorgenommen werden. Hierfür sowie für die Grundwasserhaltung sei der Bauunternehmer zuständig. Eine Grundwasserförderung bis zu 50 m³ am Tag sei genehmigungsfrei.

Ratsherr Dr. Neubauer widersprach diesen Ausführungen vehement, bezweifelte eine partielle Absenkung von Grundwasser und die Aussagen im Gutachten.