Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Pferdestalles auf der Hofstelle Bokerner Straße 11 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Neubau eines Pferdestalles auf dem Betriebsgrundstück der Hofstelle Bokerner Straße 11 beantragt wurde. Der Stall hat die Außenabmessungen von ca. 36,2 x 11,3 m. Das Gebäude hat 12 Boxen sowie einen Boxenlaufstall für 5 Jungpferde und wird im Bereich der abzubrechenden Lagerhalle errichtet. Eine Genehmigung für den Abriss der Lagerhalle ist nicht erforderlich, der Abriss ist genehmigungsfrei.

 

Auf der Hofstelle wird der Gemüseanbau sowie Schweinemast und Pferdehaltung betrieben.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Die Errichtung eines Pferdestalles dient einem landwirtschaftlichen Betrieb. Der Landkreis Vechta schließt sich dieser Aussage an. Derzeit wird eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer eingeholt.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Ortslage Bokern-Ost und im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.