Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Anlegung eines Stillgewässers, Sandmanns Kamp 701, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Anlegung eines Stillgewässers auf dem Flurstück 46/61 der Flur 46 in Kroge mit einer Größe von ca. 415 m2 beantragt wurde.

 

Das Gewässer ist mit einer max. Tiefe von 1,5 m geplant. Dies soll vor allem vor dem gänzlichen Austrocknen während andauernder Trockenperioden schützen. Das Gewässer hat ein Gesamtvolumen von ca. 274 m3.

 

Die Flächenagentur GmbH im Städtequartett beabsichtigt mit dem Antrag im Rahmen eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes die Anlage eines Stillgewässers. Die Aufwertung der Fläche mit geeigneten Maßnahmen wird zur Kompensation von Eingriffen in der Bauleitplanung genutzt. Die besagte Fläche befindet sich etwa 4,5 km südöstlich des Stadtkerns Lohne entfernt, der Ortskern Kroge befindet sich etwa 1,5  km südwestlich. Das Flurstück liegt im Randbereich des Südlohner Moores. Die Planfläche ist von intensiv genutztem Grünland geprägt. Das Flurstück umfasst eine Größe von ca. 10.000 m2.

 

Die Fläche liegt im Ortsteil Kroge und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Anlegung einer Teichanlage ist gem. § 29 BauGB ein Bauvorhaben und nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass diese Fläche Bestandteil des allgemeinen Flächenpools der Flächenagentur sei.