Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja-Stimmen: 7, , Nein-Stimmen: 3, , Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt und soll zunächst in den Fraktionen beraten werden.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Lohner Investor an der Vechtaer Straße 48 den Neubau einer Ausstellungshalle mit Werkstatt (Autoarena), eine Gewerbeimmobilie sowie 3 Stadtvillen mit insgesamt 15 Wohneinheiten plane. Das Grundstück dieses Vorhabens befindet sich im Geltungsbereich des seit 1986 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 76 und ist als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, das sich derzeit lediglich als Industriebrachfläche in der Örtlichkeit darstellt.

Aufgrund der umliegenden gewerblichen und industriellen Nutzungen der im Nahbereich gelegenen Industrie- und Gewerbegebiete ist mit nicht unerheblichen Schallimmissionen im geplanten Bereich zu rechnen. Darüber hinaus befindet sich im rückwärtigen Teil des Grundstücks ein derzeit nicht eindeutig abgrenzbarer Teil einer ehemaligen Mülldeponie. Diese Belange wären in einem Bauleitplanverfahren abzuarbeiten.

Die städtebauliche Situation des Ortseingangsbereiches im Norden der Stadt Lohne könnte durch das geplante Vorhaben aufgewertet werden.

Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 erforderlich.

In der Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass der Investor mit dieser Planung auf die Stadt zugekommen sei. Die Fläche als Ganzes sei nach jetzigem Planungsrecht als Gewerbefläche ausgewiesen. Zu beraten und zu entscheiden sei, ob ein Teilbereich davon auch einer Wohnbauentwicklung zugeführt werden solle.

Ein Ausschussmitglied sprach sich dafür aus, die Fläche als Gewerbefläche zu erhalten und stellte den Antrag, die Angelegenheit zurückzustellen und zunächst in den Fraktionen zu beraten.

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die Entscheidung bis Juli/August getroffen werden sollte.