Sitzung: 23.06.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja-Stimmen: 7, , Nein-Stimmen: 3, , Enthaltungen: 2
Vorlage: 61/018/2020
Beschlussvorschlag:
Die Angelegenheit wird zurückgestellt und soll zunächst in den Fraktionen beraten werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass ein Lohner Investor an der Vechtaer
Straße 48 den Neubau einer Ausstellungshalle mit Werkstatt (Autoarena), eine
Gewerbeimmobilie sowie 3 Stadtvillen mit insgesamt 15 Wohneinheiten plane. Das
Grundstück dieses Vorhabens befindet sich im Geltungsbereich des seit 1986
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 76 und ist als eingeschränktes Gewerbegebiet
festgesetzt, das sich derzeit lediglich als Industriebrachfläche in der
Örtlichkeit darstellt.
Aufgrund der umliegenden gewerblichen und industriellen Nutzungen der
im Nahbereich gelegenen Industrie- und Gewerbegebiete ist mit nicht
unerheblichen Schallimmissionen im geplanten Bereich zu rechnen. Darüber hinaus
befindet sich im rückwärtigen Teil des Grundstücks ein derzeit nicht eindeutig
abgrenzbarer Teil einer ehemaligen Mülldeponie. Diese Belange wären in einem
Bauleitplanverfahren abzuarbeiten.
Die städtebauliche Situation des Ortseingangsbereiches im Norden der
Stadt Lohne könnte durch das geplante Vorhaben aufgewertet werden.
Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist die Aufstellung einer
Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 erforderlich.
In der Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass der
Investor mit dieser Planung auf die Stadt zugekommen sei. Die Fläche als Ganzes
sei nach jetzigem Planungsrecht als Gewerbefläche ausgewiesen. Zu beraten und
zu entscheiden sei, ob ein Teilbereich davon auch einer Wohnbauentwicklung
zugeführt werden solle.
Ein Ausschussmitglied sprach sich dafür aus, die Fläche als
Gewerbefläche zu erhalten und stellte den Antrag, die Angelegenheit
zurückzustellen und zunächst in den Fraktionen zu beraten.
Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die Entscheidung bis
Juli/August getroffen werden sollte.