Eine Sprecherin beklagte, dass bei einer Neubebauung von Grundstücken wie beispielsweise an der Landwehrstraße das gesamte Grundstück „platt gemacht“ wird. Sie fragte, ob angeordnet werden könne, dass Randbereiche der vorhandenen Vegetation erhalten bleiben müssen. Verwaltungsseitig wurde auf die Verantwortung der bauausführenden Firma bzw. des Bauherren hingewiesen.