Sitzung: 23.06.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass Parken auf Gehwegen nicht zulässig sei. Eine pauschale Ausnahme, z. B. für Fahrzeuge von Handwerkern, sehe die Straßenverkehrsordnung nicht vor.