Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)     Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der       Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)     Der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86/ I für den Bereich zwischen den Straßen „An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße (Nordtangente)“ sowie die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86/I – 3. Änderung für den Bereich zwischen den Straßen „An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße (Nordtangente)“ sowie die Begründung vom 09.03.2020 bis zum 09.04.2020 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren. Die erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 11.05.2020 bis zum 19.06.2020 wiederholt worden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht vorgebracht.

 

 

Landkreis Vechta vom 23.04.2020

Umweltschützende Belange

Von Beginn des Verfahrens an war es Absicht, den hochwertigen Baumbestand innerhalb des Plangeltungsbereiches möglichst zu erhalten. Parallel gibt es Tendenzen, den Schulstandort mittelfristig weiter auszubauen. Exakte Planungen liegen hierfür zwar nicht vor- es gibt jedoch Hinweise darauf, in welchen Bereichen bauliche Erweiterungen eventuell stattfinden könnten. Deshalb wurde in der Planfassung der erneuten Offenlegung ein Teil der Bäume nur mit dem Symbol „Eingemessener Einzelbaum“ als „Sonstiges Planzeichen“ festgesetzt. Auf die Bedeutung sämtlicher Bäume wird sowohl in der Planzeichnung als auch in der Begründung verwiesen.

An der beschriebenen Zielsetzung wird festgehalten. Der aktuelle B-Plan soll das derzeit bekannte Bauvorhaben ermöglichen. Weitergehende Planungsabsichten sind ggf. im nachgelagerten Verfahren zu klären. Sofern tatsächlich Bäume gefällt werden müssen, kann dies nur im Wege einer Planänderung oder Befreiung im bauordnungsrechtlichen Verfahren und unter Würdigung der naturschutzrechtlichen Aspekte erfolgen.

Da die hinweisliche Funktion der nicht „grün abgebildeten Bäume zu einer unerwünschten Irritation geführt hat, soll dieser Sachverhalt in der Satzungsfassung des Plans klargestellt werden. Daher werden in dem Satzungsexemplar alle erhaltenswerte Bäume im Geltungsbereich als zu erhaltend festgesetzt. Eine inhaltliche Änderung wird damit nicht bewirkt.

 

In Abstimmung mit dem Landkreis Vechta wurde bereits ein Ersatzlebensraum für die Feldlerche in der Gemarkung Lohne, Flur 13, Flurstück 42 (mit einer Größe von 11.464m²) als extensive Grünlandfläche bestimmt. Die Umsetzung erfolgt derzeit. Details der Unterhaltungsmaßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Danach sind Mahd- und Beweidungszeiträume in einem langjährigen Pachtvertrag fixiert. Demnach besteht diesbezüglich kein Planänderungsbedarf.

 

 

EWE Netz GmbH vom 11.03.2020

Die Hinweise zu Trassen und Standorten werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Oldenburgisch- Ostfriesischer Wasserverband vom 08.04.2020

Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.