Sitzung: 21.07.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/019/2020
Beschlussempfehlung:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86/ I für
den Bereich zwischen den Straßen „An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und
Vechtaer Straße (Nordtangente)“ sowie die Begründung hierzu werden als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 86/I – 3. Änderung für den Bereich zwischen den Straßen
„An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße (Nordtangente)“ sowie
die Begründung vom 09.03.2020 bis zum 09.04.2020 im Rathaus der Stadt Lohne
öffentlich ausgelegt waren. Die erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund der
COVID-19-Pandemie vom 11.05.2020 bis zum 19.06.2020 wiederholt worden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden
nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden
nicht vorgebracht.
Landkreis Vechta
vom 23.04.2020
Umweltschützende Belange
Von Beginn des Verfahrens an war es Absicht,
den hochwertigen Baumbestand innerhalb des Plangeltungsbereiches möglichst zu
erhalten. Parallel gibt es Tendenzen, den Schulstandort mittelfristig weiter
auszubauen. Exakte Planungen liegen hierfür zwar nicht vor- es gibt jedoch
Hinweise darauf, in welchen Bereichen bauliche Erweiterungen eventuell
stattfinden könnten. Deshalb wurde in der Planfassung der erneuten Offenlegung
ein Teil der Bäume nur mit dem Symbol „Eingemessener Einzelbaum“ als „Sonstiges
Planzeichen“ festgesetzt. Auf die Bedeutung sämtlicher Bäume wird sowohl in der
Planzeichnung als auch in der Begründung verwiesen.
An der beschriebenen Zielsetzung wird
festgehalten. Der aktuelle B-Plan soll das derzeit bekannte Bauvorhaben
ermöglichen. Weitergehende Planungsabsichten sind ggf. im nachgelagerten
Verfahren zu klären. Sofern tatsächlich Bäume gefällt werden müssen, kann dies
nur im Wege einer Planänderung oder Befreiung im bauordnungsrechtlichen Verfahren
und unter Würdigung der naturschutzrechtlichen Aspekte erfolgen.
Da die hinweisliche Funktion der nicht „grün
abgebildeten Bäume zu einer unerwünschten Irritation geführt hat, soll dieser
Sachverhalt in der Satzungsfassung des Plans klargestellt werden. Daher werden
in dem Satzungsexemplar alle erhaltenswerte Bäume im Geltungsbereich als zu
erhaltend festgesetzt. Eine inhaltliche Änderung wird damit nicht bewirkt.
In Abstimmung mit dem Landkreis Vechta wurde
bereits ein Ersatzlebensraum für die Feldlerche in der Gemarkung Lohne, Flur
13, Flurstück 42 (mit einer Größe von 11.464m²) als extensive Grünlandfläche
bestimmt. Die Umsetzung erfolgt derzeit. Details der Unterhaltungsmaßnahmen
wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Danach sind Mahd- und
Beweidungszeiträume in einem langjährigen Pachtvertrag fixiert. Demnach besteht
diesbezüglich kein Planänderungsbedarf.
EWE
Netz GmbH vom 11.03.2020
Die Hinweise zu Trassen und Standorten werden zur Kenntnis genommen.
Oldenburgisch-
Ostfriesischer Wasserverband vom 08.04.2020
Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen werden zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.