Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines vorhandenen Hühnerstalles, eines vorhandenen Kükenaufzuchtstalles und einer vorhandenen Remise zu nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäuden auf der Hofstelle Stockhoffs Damm (Zerhusen) 9 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung eines vorhandenen Hühnerstalles, eines vorhandenen Kükenaufzuchtstalles und einer vorhandenen Remise zu nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäuden beantragt wurde. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ zu beurteilen und zulässig, wenn diesem öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

In einem Gespräch mit dem Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass jedes landwirtschaftlich genehmigte Gebäude einmalig umgenutzt werden dürfe. Die Nutzungsänderung wäre einmalig, eine weitere geänderte Nutzung ist nicht zulässig.

 

Die ehem. Hofstelle liegt in der Ortslage Zerhusen und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass mit der beantragten Nutzungsänderung der Neubau (Ersatzbau) eines Abstell- und Geräteraumes sowie der Neubau von Dachgauben auf der genehmigten Garage ermöglicht werde. Das Einvernehmen zu diesem Vorhaben wurde zuvor vom Bauausschuss am 13.08.2019 und Verwaltungsausschuss am 26.08.2019 versagt, da auf der Hofstelle weitere landwirtschaftliche Gebäude vorhanden seien, die, zumindest teilweise, als Abstellraum genutzt werden könnten.

 

Für diese Gebäude ist nunmehr eine Nutzungsänderung beantragt worden. Der Antragsteller beabsichtigt, die Gebäude langfristig an Dritte als Ersatzlagerhalle zu verpachten. Nach Angabe des Antragstellers werden die Güter direkt auf dem Boden oder auf Paletten gelagert und eine Stapelung erfolge nicht. Lebensmittel oder Futtermittel werden nicht gelagert. In den Lagerräumen gebe es keinen ständigen Arbeitsplatz und es werden keine Produktionsmaschinen aufgestellt. Luftverunreinigungen, Abfall- und Reststoffe fallen nicht an, eine Produktion von Abwasser entstehe nicht. Eine Sicherheitsbeleuchtung sei vorhanden.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung, dass für die Einhaltung der beantragten Nutzungsänderung die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vechta zuständig sei.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer machte deutlich, dass in der heutigen Sitzung über die Erteilung des Einvernehmens zu der beantragten Nutzungsänderung zu beraten und entscheiden sei. Ein sich daraus ergebender zusätzlicher Bedarf an Abstellmöglichkeiten sei nicht Beratungsgegenstand.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen der Inhalt des Pachtvertrages (z. B. was wird gelagert, wer ist Pächter) nicht mitgeteilt wurde.