Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne mietet zu den angegebenen Konditionen die erforderlichen Räumlichkeiten des Wohnhauses an der Dinklager Straße 77A zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle an. Optional können weitere Räumlichkeiten zur zusätzlichen Betreuung von maximal fünf Kindern durch eine Kindertagespflegeperson angemietet werden.

 


Sachverhalt:

 

Bei einer Großtagespflegestelle schließen sich zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen zusammen, um gemeinsam mehr als fünf Kinder (max. 10 Kinder) zu betreuen.

 

Eine Großtagespflegestelle bietet die Möglichkeit einer flexiblen Betreuung in einer festen Gruppe mit täglich vertrauten Betreuungspersonen. Es werden hauptsächlich Kinder unter drei Jahren betreut. Im Unterschied zur Betreuung in einer Kindertagesstätte hat das Kind auch in der Großtagespflegestelle seine Tagesmutter/seinen Tagesvater als feste Bezugsperson und die Eltern/Sorgeberechtigten schließen mit dieser einen individuellen Vertrag ab (personenbezogene Betreuung).

 

Die baulichen Voraussetzungen der Betreuungsräume sind von verschiedenen Aspekten abhängig. Die Unterbringung einer Großtagespflegestelle in hierfür angemieteten Räumen stellt in der Regel, insbesondere bei der Umnutzung von Wohn- oder Gewerberäumen, eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.

 

Herr Christoph Kaiser hat der Stadt Lohne angeboten, ein in seinem Eigentum befindliches Wohnhaus in Lohne (Dinklager Straße 77 A) zum Betrieb einer Großtagespflegestelle zur Verfügung zu stellen. Das Angebot und ein Lageplan sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Herr Kaiser würde die baulichen Voraussetzungen schaffen und der Stadt Lohne im Anschluss das Objekt für monatlich EUR 6,00/m² zur Verfügung stellen wollen. Die Gesamtfläche beträgt insgesamt ca. 220 m². Neben den Miet- und Nebenkosten müsste die Stadt Lohne die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände finanzieren. Die Kosten für die erforderlichen Umbau-/Sanierungsarbeiten würden vom Vermieter getragen.

 

Vorstellbar wäre die Einrichtung einer Großtagespflegestelle mit maximal 10 Betreuungsplätzen. Es ist möglich, zunächst nur die dafür erforderliche Teilfläche anzumieten. Mittelfristig besteht die zusätzliche Möglichkeit, Räumlichkeiten für eine weitere Kindertagespflegeperson zur Betreuung von weiteren fünf Kindern anzumieten.

 

Das Bauamt der Stadt Lohne teilte in einer ersten Stellungnahme mit, dass die Räumlichkeit im Ergebnis eine gute Gelegenheit bietet, die geplanten Maßnahmen zu realisieren.

 

Im Sinne eines bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsplätzen in Lohne wird verwaltungsseitig empfohlen, hier die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze (vor allem im u3-Bereich) wahrzunehmen. Das Kindertagespflegebüro der Stadt Lohne unterstützt dieses Vorhaben und weist auf den stetigen Bedarf an Betreuungsplätzen auch im Bereich der Kindertagespflege hin. Der Standort an der Dinklager Straße mit Nähe zum Rießel und Gingfeld wird positiv bewertet.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Beschlussvorlage wurde von Herrn Wolke vorgestellt.

 

Das Kindertagespflegebüro der Stadt Lohne befürwortet die Einrichtung einer Großtagespflegestelle an dem geplanten Standort. Es wäre eine bedarfsgerechte Erweiterung des Angebots in der Kindertagespflege in Lohne. Geeignete Kindertagespflegepersonen wären vorhanden. Das Gebäude kann zu günstigen Konditionen angemietet werden. Zumal der Eigentümer sich bereits erklärt hat, die baulichen Voraussetzungen in Eigenregie zu schaffen.

 

Herr Knospe erkundigte sich, ob der Bedarf für die Großtagespflegestelle vorhanden ist und wie die Anforderungen an die Kindertagespflegepersonen sind und ob diese die gleichen Qualifikationen wie die Mitarbeiter/innen in den Kindertagesstätten haben.

 

Hierzu antwortete Herr Wolke, dass der Bedarf vorhanden ist. Die vorhandenen Krippengruppen sind ausgelastet und ein Teil der Eltern wünscht sich die Möglichkeit der Betreuung in einer Großtagespflegestelle. Zwei Kindertagespflegepersonen betreuen zusammen bis zu 8 Kinder. Ist eine von den beiden Personen eine ausgebildete Erzieherin, können bis zu 10 Kinder betreut werden. Die erforderliche Kindertagespflegeerlaubnis wird durch den Landkreis Vechta ausgestellt. Die Bezahlung erfolgt wie bei anderen Kindertagespflegepersonen auch. Es wird durch den Landkreis ein Elternbeitrag erhoben. Die Bezahlung der Tagespflegeperson wird durch den Landkreis Vechta vorgenommen.

 

Herr Bruns fragte, ob es Probleme mit der Nutzungsart geben könnte. Herr Wolke erklärte hierzu, dass der Eigentümer einen Bauantrag beim Landkreis stellen muss. Dieser wird durch den Landkreis geprüft.

 

Frau Klee sieht hier eine gute Möglichkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze. Auch das Angebot des Eigentümers sei stimmig.