Die Verwaltung erläuterte, dass von einem anonymen Hinweisgeber mehrfach auf die vermeintlich mangelhafte Beschilderung (fehlende VZ Tempo 30) im Bereich Marienstraße/Bittgang hingewiesen wurde. Anhand eines Übersichtsplanes erläuterte die Verwaltung die bestehende Beschilderung und teilte mit, dass die vorhandenen Verkehrszeichen, mit denen der Bereich als Tempo-30-Zone gekennzeichnet sei, ausreichend seien. Das Verkehrszeichen Tempo-30-Zone werde jeweils zu Beginn einer solchen Zone aufgestellt und gelte bis zur Aufhebung (VZ Tempo-30-Zone-Ende) für den gesamten Bereich. Zusätzlich seien als Hinweis in dem Bereich Markierungen (30) auf die Fahrbahn aufgebracht. Aufgrund des Hinweises wurde eine zusätzliche Markierung 30 im Bereich Bittgang/Marienstraße aufgebracht. Diese sei nach Auffassung des Hinweisgebers jedoch falsch herum aufgebracht.

 

Hingewiesen wurde auch auf fehlende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung für den Bereich ab Landwehrstraße bis zur Marienstraße mit dem Hinweis auf die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Verwaltung erläuterte dazu, dass über diesen Straßenverlauf die Wegweisung zum Krankenhaus erfolge und auch von Krankentransportern befahren werde. Aus diesem Grund seien dort keine Aufpflasterungen o. ä. vorgesehen.

 

Ein Ausschussmitglied merkte an, dass sich sowohl der Ausschuss als auch die Verwaltung mit derartigen Anliegen anonymer Hinweisgeber nicht befassen sollten.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass in dieser Sache eine kurze Mitteilung im Ausschuss erfolgen sollte.