Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 135 für den Bereich nördlich der Dinklager Straße / östlich des Bokhorster Dammes.

 

b)      Den vorgestellten Plankonzepten wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planungen zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Zu diesem Beratungspunkt begrüßte der Vorsitzende die Verkehrsplaner Herrn Dr. Schwerdhelm und Herrn Dipl.-Ing.  Lehmann vom Büro Schwerdhelm und Tjardes sowie Herrn Dipl.-Ing. Taudien vom Planungsbüro NWP.

 

Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden sowohl nördlich als auch südlich der Dinklager Straße (L 845) ehemalige landwirtschaftliche Flächen als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Ziel ist es, die Flächen sukzessive über Bebauungspläne weiterzuentwickeln.

 

Um den aktuellen Bedarf an Gewerbeflächen für die Stadt Lohne zu decken soll im ersten Schritt eine Fläche östlich des Bokhorster Dammes als Gewerbe- und Industriestandort gesichert werden. Das Planungskonzept sieht eine neue Zufahrt von der Dinklager Straße vor, die weiter nach Westen führend, auf den Bokhorster Damm mündet. Gleichzeitig soll das südliche Teilstück des Bokhorster Dammes ab Hopener Mühlenbach zu einem Geh- und Radweg zurückgebaut werden. Auch die zwischen Hopener Mühlenbach und Dinklager Straße liegende Ausgleichsfläche ist in das Planungskonzept miteinbezogen und soll ebenfalls als Gewerbe- und Industriestandort ausgewiesen werden. Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Sicherung von Gewerbeflächen in der Stadt Lohne die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 135 für den Bereich nördlich der Dinklager Straße / östlich des Bokhorster Dammes aufzustellen.

 

Anhand einer Präsentation stellte Herr Lehmann die aktuelle Verkehrsuntersuchung vor. Auf der Dinklager Straße ist z. Zt von einer Ausgangsbelastung von ca. 13.500 Kfz/24h auszugehen. Durch die zusätzlichen Gewerbegebiete ist von einer Mehrbelastung von ca. 7.500 Kfz/24 h zu rechnen. Um die nördlichen Flächen zu erschließen soll ein neuer Knotenpunkt geschaffen werden. Optional könnte von diesem Knotenpunkt auch die südliche Fläche (Pöppelmann) erschlossen werden.

 

Im Anschluss an die Verkehrsuntersuchung stellte Herr Taudien das Plankonzept vor. Zulässig sind im Plangebiet Gewerbegebiete aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäude sowie Tankstellen. Nicht zulässig sind Einzelhandel (Ausnahme: Produkte aus eigener Herstellung bis 200 m² Verkaufsfläche), Betriebsbezogenes Wohnen, Gemeinbedarfseinrichtungen, Vergnügungsstätten. Als Werbung soll nur Eigenwerbung zugelassen werden. Weiter erläuterte Herr Taudien die Erforderlichkeit verschiedener Gutachten und gutachterlicher Stellungnahmen.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung erläutert, dass die Erschließung der Gewerbeflächen südlich des Motorparks nicht Bestandteil dieser Planung sei.