Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt Lohne stimmt dem Gründerprogramm zu und beschließt die Förderrichtlinie für Neuansiedlungen und Betriebsübernahmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Politik hat die Stadtverwaltung beauftragt, ein Programm für Gründer im Zentralen Versorgungsbereich auszuarbeiten. Der Entwurf des Förderprogramms (Förderrichtlinie und Bewerbungsbogen) sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Ziel des Gründerprogramms ist es, die Leerstandsquote im Zentralen Versorgungsbereich zu senken und den Branchen-Mix in der Innenstadt zu erhöhen. Erreicht werden soll dies über verschiedene Bausteine:

  • Fördermittel: Prämierung guter und innovativer Unternehmenskonzepte durch die Stadt, begleitende Gründerberatung in der Bewerbungsphase durch städtische Wirtschaftsförderung und die Gründerberater des Exist-Projektes der Universität Vechta
  • besondere Vergünstigungen von Partnern z. B. bei der Anmietung einer Ladenfläche, bei der Eröffnung eines Geschäftskontos, einer Mitgliedschaft im HGV etc.
  • HGV-Patensystem „Kenner für Könner“

 

Die Vergabe der Prämie erfolgt durch eine Jury. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 

  • 2 Vertreter Stadtverwaltung (Bürgermeister, Städt. Wirtschaftsförderer)
  • 2 Vertreter Politik (1 Vertreter CDU, 1 Vertreter SPD)
  • 1 Vertreter HGV
  • 1 Vertreter Volksbank Lohne
  • 1 Steuerberater
  • 1 Vertreter Cima
  • 1 Vertreter Uni Vechta

 

Über die Entsendung der politischen Vertreter entscheiden die jeweiligen Fraktionen.

 

Das Gründerprogramm ist zunächst auf zwei Jahre angelegt, sollte nach Möglichkeit aber verlängert werden. Dies ist im Jahr 2022 zu prüfen.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Leiterin der Stabsstelle Marketing / Wirtschaftsförderung / Öffentlichkeitsarbeit, Frau Nußwaldt, verwies zunächst auf die bisherigen Beratungen und stellte die Änderungen und Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Konzept vor. Insbesondere wurden Anregungen aus den bisherigen Beratungen aufgegriffen und eingearbeitet.

 

Zwischenzeitlich konnten weitere Partner und Unterstützer gefunden werden, die interessante Prämien und Angebote einbringen. Hierzu wurden Beispiele genannt.

 

Geändert wurde die Zusammensetzung der Jury. Neu ist hier, dass zwei Vertreter aus der Politik hinzukommen. Außerdem wurde das bisherige System „Business Angels“ in „Kenner für Könner“ geändert. Als Starttermin für das Förderprogramm ist der 1.1.2021 vorgesehen. Mögliche Stichtage könnten der 15. März, ein Termin im Juni und ein Termin im November sein.

 

Ein Ausschussmitglied fragte, ob es nicht sinnvoller und auch pragmatischer sei, statt einer Prämierung von Konzepten Gründern in der Innenstadt generell einen Mietkostenzuschuss zu zahlen. Frau Nußwaldt machte deutlich, dass die Verwaltung in der Prämierung ausgewählter Konzepte ein besseres Steuerungsinstrument sehe, um das Ziel einer Verbesserung des Branchenmixes zu erreichen. Außerdem käme es durch eine solche Förderung zu einer Benachteiligung bereits angesiedelter Geschäfte. Zudem sei der Charme des Förderprogramms, dass sich auch Partner wie Immobilieneigentümer mit eigenen Leistungen (vergünstigte Mietkonditionen für prämierte Gründer) einbrächten und so Verantwortung für die Entwicklung der Innenstadt übernähmen. Bürgermeister Tobias Gerdesmeyer regte an, hinsichtlich des Passus der Umsiedlung von Unternehmen außerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) in die Innenstadt, die Formulierung nicht zu hart zu formulieren. Besser sei u. U. auch dann eine Förderung zuzulassen, wenn Unternehmen aus Randbereichen des ZVBs in die Fußgängerzone siedeln. In solchen Fällen solle eine Förderung ebenfalls möglich sein. Im Blick dabei müsse man aber immer behalten, dass durch die Förderung nicht ein zentraler neuer Leerstand entstehe.