Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der SV Amasya Spor Lohne e. V. erhält für die Sanierung des Flutlicht, die Versetzung eines Stromverteilerkastens und die Sanierung der Beregnungsanlage entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Gesamtkosten von 35.658,00 €, maximal jedoch in Höhe von 26.743,50 €.

 

Die Mittel werden im Nachtragshaushaltsplan 2020 der Stadt Lohne bereitgestellt.


Sachverhalt:

 

1. Sanierung der Flutlichtanlage

 

Der SV Amasya Spor Lohne e. V. beantragte in einer Mail vom 15.05.2020 einen Zuschuss entsprechend der Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne zu den laut dem günstigsten Angebot geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 26.857,71 € für die Sanierung der 20 Jahre alten Flutlichtanlage. Laut Hersteller solle eine neue Flutlichtanlage eine Energiekostenersparnis von 55 % bewirken. Laufende Wartungen und Folgekosten würden sich verringern. Durch die neue Anlage wäre der Sportplatz zudem deutlich besser beleuchtet.

 

2. Verlegung eines Stromverteilerkastens

 

Für die Verlegung eines Stromkastens hin zum Mehrzweckgebäude (bei der Aufstellung vor 20 Jahren existierte kein Gebäude auf dem Platz) werden laut Gesamtkosten in Höhe von 5.745,32 € (lt. Angebot der Fa. Dieter Strasser) erwartet. Durch die Verlegung würden Feuchtigkeitsschäden vermieden, und der Stromkasten wäre deutlich sicherer und besser erreichbar. Die geschätzten Gesamtkosten für beide Sanierungsmaßnahmen betragen max. 32.603,03 € incl. 19 % Mehrwertsteuer (Abgabe der Angebote vor dem 01.07.2020).

 

Laut der städtischen Sportförderrichtlinie ist eine Förderung von 75 % der förderfähigen Kosten möglich. Die Förderung würde sich somit auf 20.143,28 € + 4.308,99 € = 24.452,27 €, gerundet 24.500 € belaufen.

 

Die Förderung der unter Nr. 3 der Antrags-E-Mail benannten Erneuerung der Beregnungsanlage ist nach Ansicht der Verwaltung von der allgemeinen Zuschussgewährung an den Sportverein abgedeckt.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied beantragte, die im Zuschussantrag aufgeführte Position 3 „Sanierung der Beregnungsanlage“ mit zu berücksichtigen. Stadtkämmerer Theder teilte hierzu mit, dass bislang davon ausgegangen wurde, dass der Austausch bzw. die Sanierung des Unterwassermotors für die Beregnungsanlage mit der Kostenpauschale abgedeckt sei. Hierzu könne es aber durchaus eine andere Einschätzung geben.

 

Ein weiteres Ausschussmitglied wies auf die getätigten Eigenleistungen beim Bau der Flutlichtanlage und des Platzumbaus in früheren Jahren hin. Hierfür hatte der Verein keine Fördermittel in Anspruch genommen.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ sodann über den Antrag zur erweiterten Förderung abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Kosten für die Beregnungsanlage sollen mit berücksichtigt werden.

 

mehrheitlich zugestimmt

Ja-Stimmen: 12  , Enthaltungen: 2