Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Erhebliche Veränderungen der im Haushaltsplan veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen werden auch im Haushaltsjahr 2020 durch den Erlass einer Nachtragssatzung beregelt. Dies betrifft vor allem gemäß § 6 der Haushaltssatzung Mehraufwendungen von mehr als 10.000 € je Budget.

 

Die Planung der Ansätze unterliegt zu diesem Zeitpunkt noch überdurchschnittlich großen Unsicherheiten. Besonders die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie prägen dieses Jahr und diesen Nachtragshaushalt.

 

Nach dem anliegenden Entwurf erhöhen sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge von 49.723.400 € auf 51.468.200 € (+ 1.745.000 €). Ursache sind hauptsächlich Veränderungen bei einzelnen Steuerarten und Zuweisungen, die aufgrund der Entwicklung im Haushaltsjahr oder wegen der Prognosezahlen der Mai-Steuerschätzung erwartet werden

·           Senkung des Einkommensteueransatzes von 12,715 Mio. € auf 11,500 Mio. €

·           Senkung des Umsatzsteueransatzes von 3,035 Mio. € auf 2,870 Mio. €

·           Senkung des Vergnügungssteueransatzes von 630 T€ auf 450 T€

·           Ausgleichszahlung des Landes für coronabedingte Gewerbesteuerausfälle gemäß § 14 g NFAG von 2,800 Mio. €

·           Ausgleichszahlung des Landes für coronabedingte Mehraufwendungen gemäß § 14 h NFAG von 300 T€

Der mit 20,8 Mio. € im Haushalt 2020 eingeplante Gewerbesteueransatz bleibt unverändert.

 

Die Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen steigt von 47.541.400 € auf 48.281.400 €

(+ 740.000 €). Ursächlich hierfür sind erhöhte Zuschüsse, steigende Kosten für die Kinderbetreuung 2020 und die gegenüber der Vergangenheit höhere Kostenbeteiligung der Stadt Lohne am gestiegenen Defizit der vom OOWV betriebenen Niederschlagswasser-Entwässerung.                                                                      

 

Der Ergebnishaushalt weist im Nachtrag einen planmäßigen Überschuss in Höhe von 3.186.800 € aus (bisher: 2.181.800 €, Verbesserung = 1.005.000 €).

 

Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit steigen im Planentwurf von 20.186.000 € auf 22.066.000 € (+ 1.880.000 €). Dies beruht u.a. auf Baumaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Straßen sowie investiven Zuschüssen für Sportstätten.

 

Der Gesamtbetrag der planmäßigen Einzahlungen erhöht sich von 56.112.700 € auf 58.537.700 €, der Gesamtbetrag der Auszahlungen von 63.993.400 € auf 66.613.400 €.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert.

Der Gesamtbetrag der im Jahr 2020 möglichen Verpflichtungsermächtigungen (investive Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre) erhöht sich von bisher 8.140.000 € um 4.125.000 € auf 12.265.000 €. Folgende Sachverhalte werden hierdurch im Nachtrag geregelt:

 

Inv.-Nr. 17/011 Feuerwehr-Gerätehaus Brockdorf                                            500.000 €

Inv.-Nr. 19/004 Umgestaltung der Küstermeyerstraße                                      350.000 €

Inv.-Nr. 19/031 Bau eines Parkhauses am Krankenhaus                               1.600.000 €

Inv.-Nr. 20/014 Aufstockung der Albert-Schweitzer-Realschule                    1.000.000 €

Inv.-Nr. 20/024 Tennisverein Lohne, Hallenanbau                                             510.000 €

Inv.-Nr. 20/025 Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung                               165.000 €

 

Im Stellenplan ist eine Änderung bezüglich der Eingruppierung von technischen Stellen im Tiefbaubereich vorgenommen worden.

 

Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte ausführlich die in der Vorlage genannten Eckdaten und Hintergründe, die die Nachträge erfordern.