Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisvolkshochschule Vechta e.V., Lindenstraße 49, Lohne, erhält in den Jahren 2020 und 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.000 €.

 


Sachverhalt:

 

Von 1986 bis zum Jahr 2003 erhielt das Kreisbildungswerk Vechta mit damaligem Verwaltungssitz in Lohne (Schulstraße 8) einen jährlichen Zuschuss zur Erwachsenenbildungsarbeit, zuletzt in Höhe von 13.000 €. Im Rahmen des 2003 erfolgten Kaufs des Gebäudes Lindenstraße 49 wurde als Teil der Kaufpreiszahlung vereinbart, für einen Zeitraum von 15 Jahren die Zuschusszahlung auszusetzen. Seit dem Jahr 2003 haben sich in der Erwachsenenbildung größere Veränderungen ergeben. Unter anderem haben sich das Kreisbildungswerk Vechta e.V. und die Volkshochschule Vechta e.V. zur Kreisvolkshochschule Vechta e.V. zusammengeschlossen, die immer noch ihren Sitz im o.g. Lohner Gebäude hat. Nach Ablauf der o.g. 15 Jahre beantragt die KVHS Vechta e.V. mit Schreiben vom 21.01.2019 die Wiederaufnahme des Zuschusses in der bis 2003 gezahlten Höhe. Aufgrund der Tatsache, dass eine enge Abstimmung der Fortbildungsprogramme mit dem Ludgerus-Werk Lohne e.V. erfolgt, hält die KVHS derzeit in Lohne nur noch in sehr geringem Umfang Angebote der allgemeinen Erwachsenenbildung im Familien- und Seniorenbereich vor. Fast alle Veranstaltungen der KVHS wurden in Vechta oder Visbek angeboten. Schwerpunkte des noch in Lohne durchgeführten Unterrichts sind daher Integrationskurse für das BAMF sowie Angebote für den nachträglichen Haupt- und Realschulabschluss. Hinzu kommen noch einige Kurse im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

 

Aus diesem Grund zielt der Zuschussantrag auch auf eine „institutionelle Förderung“. Laut Haushaltsplan bezuschussen z.B. der Landkreis Vechta mit 37.000 € und die Stadt Vechta mit 66.000 € p.a. die Arbeit der KVHS. Im Haushaltsplan der Stadt Lohne 2019 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder wies auf die bisherigen Beratungen in dieser Angelegenheit hin. In der nachfolgenden Diskussion gingen die Meinungen von zunächst keiner Förderung bis zur beantragten Förderung von 13.000 €/Jahr auseinander. Insgesamt waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass das Engagement vor Ort in Lohne entsprechend berücksichtigt werden solle. Auch andere Gemeinden, in denen das Kreisbildungswerk eine Einrichtung unterhält, und der Landkreis selbst fördern weiterhin das Kreisbildungswerk, obwohl dort regelmäßig Überschüsse erzielt werden. Bürgermeister Gerdesmeyer merkte zudem an, dass kommunale Zuschussgeber eine solche Einrichtung in guten und schlechten Zeiten unterstützen sollten, insbesondere nicht erst, wenn kein Geld mehr vorhanden sei. Außerdem verwies er auf die vergleichbare Situation beim Ludgerus-Werk.

 

Aufgrund der vorherigen Diskussion wurde als Förderung für die Jahre 2020 und 2021 ein Betrag in Höhe von 8.000 € pro Jahr vorgeschlagen. Für das Jahr 2019 solle aufgrund der finanziellen Situation keine Förderung erfolgen.

 

Ein Ausschussmitglied wollte trotzdem noch zunächst die Bedürftigkeit anhand von Nachweisen und Darlegungen geklärt wissen und stellte hierzu einen Antrag.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ sodann über den Antrag abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt soll für die Einholung von Nachweisen und Darlegungen zurückgestellt werden.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 2  , Nein-Stimmen: 9  , Enthaltungen: 3