Ratsvorsitzender Bockstette eröffnete die Sitzung und begrüßte die Zuhörer. Er stellte fest, dass die Ratsmitglieder ordnungsgemäß durch Einladung vom 23.09.2020 einberufen wurden. Die Tagesordnung zu Teil A der Sitzung wurde im öffentlichen Teil der Oldenburgischen Volkszeitung bekannt gegeben. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

 

Ratsvorsitzender Bockstette wies - unter Hinweis auf die letzte Sitzung des Rates – darauf hin, dass ein Rederecht in der Einwohnerfragestunde ausschließlich Lohner Einwohnern zusteht und Zwischenrufe, Beifallsbekundungen oder auch das Ausdrücken von Missfallen während der öffentlichen Sitzung durch Zuhörer nicht zulässig ist. Sollte hiergegen, wie in der vergangenen Sitzung, massiv verstoßen werden, behalte er sich das Recht vor, die betroffenen Zuhörer der Sitzung zu verweisen.