Sitzung: 27.10.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 60/019/2020
Beschlussempfehlung:
Die in den anliegenden Lageplänen dargestellten Straßen werden gemäß § 6 Nds. Straßengesetz als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Verwaltung erläuterte, dass die folgenden in den anliegenden Lageplänen dargestellten Straßen bzw. Teilstücke von Straßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen:
- Pariser Straße, Elsässer Weg, Lothringer Straße, Burgunder Straße, Colmarer Straße, Mülhausener Straße
- Luzie-Uptmoor-Weg
Als Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke. Im Falle der Straßenverbindung des Luzie-Uptmoor-Wegs über das Flurstück 193/6 der Flur 24, haben die Eigentümer der Widmung zugestimmt.
Die Voraussetzungen des § 6 Nds. Straßengesetz sind somit erfüllt, sodass eine Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgen kann.
Ausschussmitglied Rohe war bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht anwesend.