Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Die in den anliegenden Lageplänen dargestellten Straßen werden gemäß § 6 Nds. Straßengesetz als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die folgenden in den anliegenden Lageplänen dargestellten Straßen bzw. Teilstücke von Straßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen:

 

-       Pariser Straße, Elsässer Weg, Lothringer Straße, Burgunder Straße, Colmarer Straße, Mülhausener Straße

-       Luzie-Uptmoor-Weg

 

Als Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke. Im Falle der Straßenverbindung des Luzie-Uptmoor-Wegs über das Flurstück 193/6 der Flur 24, haben die Eigentümer der Widmung zugestimmt.

 

Die Voraussetzungen des § 6 Nds. Straßengesetz sind somit erfüllt, sodass eine Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgen kann.

 

 

Ausschussmitglied Rohe war bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht anwesend.