Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 – 10. Änderung für den Bereich „Vechtaer Straße (L 845) / Wicheler Flur“ mit örtlichen Bauvorschriften.

 

Für die Bearbeitung dieser Planung sind ein Boden- und ein Schallgutachten erforderlich. Die Kosten der Planung und der Gutachten trägt der Investor.


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass von einem Lohner Investor an der Vechtaer Straße 48 der Neubau einer Ausstellungshalle mit Werkstatt (Autoarena), eine Gewerbeimmobilie sowie 3 Stadtvillen mit insgesamt 15 Wohneinheiten geplant seien. Das Grundstück dieses Vorhabens befindet sich im Geltungsbereich des seit 1986 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 76 und ist als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, das sich derzeit lediglich als Industriebrachfläche in der Örtlichkeit darstellt.

 

Aufgrund der umliegenden gewerblichen und industriellen Nutzungen der im Nahbereich gelegenen Industrie- und Gewerbegebiete ist mit nicht unerheblichen Schallimmissionen im geplanten Bereich zu rechnen. Darüber hinaus befindet sich im rückwärtigen Teil des Grundstücks ein derzeit nicht eindeutig abgrenzbarer Teil einer ehemaligen Mülldeponie. Diese Belange wären in einem Bauleitplanverfahren abzuarbeiten.

 

Die städtebauliche Situation des Ortseingangsbereiches im Norden der Stadt Lohne könnte durch das geplante Vorhaben aufgewertet werden.

 

Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 erforderlich.

 

In der Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer auf entsprechende Anfrage, dass der Investor beabsichtige, ausschließlich die vorgestellte Planung (Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe) zu realisieren. Ob dies möglich sei, müsse durch entsprechende Gutachten geprüft werden. Dies sei dem Investor bekannt. Auf entsprechende Anfrage führte Bürgermeister Gerdesmeyer aus, dass es nicht sinnvoll sei, zunächst die Gutachten zu beauftragen und dann einen entsprechenden Änderungsbeschluss zu fassen.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich für die Planung aus, da die Fläche bereits seit längerer Zeit nicht genutzt werde. Vor diesem Hintergrund sei es vertretbar, einen entsprechenden Änderungsbeschluss zu fassen.

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich gegen die Änderung des Bebauungsplanes aus, da dies nach seiner Auffassung zu gleichlautenden Anträgen von Investoren führen könnte.