Sitzung: 27.10.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 61/018/2020
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 76 – 10. Änderung für den Bereich „Vechtaer Straße (L
845) / Wicheler Flur“ mit örtlichen Bauvorschriften.
Für die Bearbeitung dieser Planung sind ein Boden- und ein
Schallgutachten erforderlich. Die Kosten der Planung und der Gutachten trägt
der Investor.
Von der Verwaltung wurde erläutert, dass von einem Lohner Investor an
der Vechtaer Straße 48 der Neubau einer Ausstellungshalle mit Werkstatt
(Autoarena), eine Gewerbeimmobilie sowie 3 Stadtvillen mit insgesamt 15
Wohneinheiten geplant seien. Das Grundstück dieses Vorhabens befindet sich im
Geltungsbereich des seit 1986 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 76 und ist als
eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, das sich derzeit lediglich als
Industriebrachfläche in der Örtlichkeit darstellt.
Aufgrund der umliegenden gewerblichen und industriellen Nutzungen der
im Nahbereich gelegenen Industrie- und Gewerbegebiete ist mit nicht
unerheblichen Schallimmissionen im geplanten Bereich zu rechnen. Darüber hinaus
befindet sich im rückwärtigen Teil des Grundstücks ein derzeit nicht eindeutig
abgrenzbarer Teil einer ehemaligen Mülldeponie. Diese Belange wären in einem
Bauleitplanverfahren abzuarbeiten.
Die städtebauliche Situation des Ortseingangsbereiches im Norden der
Stadt Lohne könnte durch das geplante Vorhaben aufgewertet werden.
Um das geplante Vorhaben zu realisieren, ist die Aufstellung einer
Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 erforderlich.
In der Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer auf
entsprechende Anfrage, dass der Investor beabsichtige, ausschließlich die
vorgestellte Planung (Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe) zu realisieren. Ob
dies möglich sei, müsse durch entsprechende Gutachten geprüft werden. Dies sei
dem Investor bekannt. Auf entsprechende Anfrage führte Bürgermeister
Gerdesmeyer aus, dass es nicht sinnvoll sei, zunächst die Gutachten zu
beauftragen und dann einen entsprechenden Änderungsbeschluss zu fassen.
Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich für die Planung aus, da
die Fläche bereits seit längerer Zeit nicht genutzt werde. Vor diesem
Hintergrund sei es vertretbar, einen entsprechenden Änderungsbeschluss zu
fassen.
Ein Ausschussmitglied sprach sich gegen die Änderung des
Bebauungsplanes aus, da dies nach seiner Auffassung zu gleichlautenden Anträgen
von Investoren führen könnte.