Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zur einem Zweifamilienwohnhaus und Nutzungsänderung eine Brutraumes/Aufzuchtstalles zu einer dritten Wohneinheit am Siebengestirn 18 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus und Nutzungsänderung eines angrenzenden Brutraumes/Aufzuchtstalles zu einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Siebengestirn 18 beantragt wurde. Die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus ist zulässig und genehmigungsfähig. Die Nutzungsänderung eines als landwirtschaftlich genehmigtes Betriebsgebäudes als Brutraum/Aufzuchtstall für eine Legehennenanlage zu einer dritten Wohneinheit ist zulässig. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die Erweiterung und die Nutzungsänderung des Brutraumes/Aufzuchtstalles zur Wohnnutzung ist zulässig, wenn die Antragsteller eine Verpflichtung übernehmen, auf eine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung in Zukunft auf jegliche Tierhaltung zu verzichten.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Krimpenfort und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass lt. Auskunft des Antragstellers die vorhandenen Ställe abgebrochen werden sollen.

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.