Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Anlegung der drei Stillgewässer Märschendorfer Straße 701 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Anlegung von drei Stillgewässern auf dem Flurstück 44/6 der Flur 10 in Bokern-West beantragt wurde. Die Oberflächenformen der drei Stillgewässer variieren untereinander und können als tropfenförmig beschrieben werden. Zwei Gewässer mit einer Oberflächengröße von ca. 208 und 89 m2 werden mit einer max. Tiefe von 1,5 m angelegt. Ein weiteres Gewässer ist mit einer Oberflächengröße von ca. 207 m2 und einer max. Tiefe von 1,8 m beantragt. Durch die unterschiedlichen maximalen Tiefen zwischen den Gewässern werden die zwei flachen Gewässer bei langandauernden Trockenperioden voraussichtlich austrocknen und das tiefere Gewässer eine dauerhafte Wasserführung aufweisen. Somit kann sich in dem tieferen Gewässer auf Dauer eine Fischpopulation etablieren, während die flachen Gewässer durch das jahreszeitlich bedingte Trockenfallen Lebensraum für Amphibien, Libellen, etc. darstellen.

 

Die Fläche liegt im Ortsteil Bokern-West und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Anlegung der drei Stillgewässer ist gem. § 29 BauGB ein Bauvorhaben und nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne.