Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses sowie Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses an der Gertrudenstraße 25 und 25 A wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses (Gertrudenstraße 25 A) sowie Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses (Gertrudenstraße 25) beantragt wurde. Geplant ist, den Neubau des Wohnhauses in zweiter Reihe auf dem hinteren Grundstücksbereich zu errichten. Aufgrund der rückwärtigen Bebauung der Gebäude 27, 27 A, 33 sowie 35 an der Gertrudenstraße ist das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort im Rahmen des § 34 BauGB genehmigungsfähig und wird als städtebaulich vertretbar beurteilt.

 

Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan und wird im Flächennutzungsplan ´80 als Wohnbaufläche dargestellt.