Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung des Kälberstalles Nr. 8 und Einbau von Güllelagerstätten (ohne Tierplatzerhöhung) sowie Errichtung eines Abdaches an der Remise Nr. 18 auf der Hofstelle Dinklager Landstraße 49 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Erweiterung des Kälberstalles an beiden Kopfseiten um 3,4 m und um ca. 4,1 m beantragt wurde. Außerdem wird eine Güllelagerstätte in Form von vier Güllekanälen im Gebäude errichtet. Mit der Baumaßnahme wird keine Erhöhung der Tierplätze beantragt und genehmigt.

 

Des Weiteren wird an der Remise Nr. 18 eine Genehmigung für die Errichtung eines Abdaches in den Maßen von ca. 3,5 x 25,3 m beantragt.

 

Der Anlagenstandort liegt in Bokern-Ost im Außenbereich und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB  zu beurteilen. Zu dem Bauvorhaben teilt der Landkreis Vechta mit, dass es sich hier um eine Nachgenehmigung handelt, in Bezug auf den Immissionsschutz und der Anzahl der genehmigten Tierplätze gibt es keine Änderung, von daher bestehen keine Bedenken dem Antrag zuzustimmen.

 

Ausschussmitglied Rohe war zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.