Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 83. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 sowie des Bebauungsplanes Nr. 195 für den Bereich „Kommunaler Friedhof“ wird beschlossen. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der gesellschaftliche Wandel mit einer zunehmend älteren Bevölkerung und einem größer werdenden Anteil von konfessionslosen Bürger/-innen sowie einer Zunahme von Bürger/-innen mit nicht christlicher Glaubensrichtung gravierende Veränderungen auch in Bezug auf die Bereitstellung von Bestattungsmöglichkeiten bewirke. Die Stadt Lohne möchte ein vielfältiges Angebot an Bestattungsarten für alle Bürger/-innen gewährleisten. Sie beabsichtigt daher die Errichtung eines städtischen Friedhofs, der die Bestattung von konfessionslosen Bürger/-innen und Bürger/-innen muslimischen Glaubens oder anderer Glaubensrichtungen ermöglicht.

 

Im Vorfeld ist 2018 ein Planungsbüro beauftragt worden, um geeignete Standorte für einen kommunalen Friedhof in Lohne zu ermitteln. Der Suchraum umfasste alle unbebauten Flächen Lohnes. Eine wirklich günstige Fläche hat sich dabei nicht ergeben. Durch Erwerb einer Außenbereichsfläche am Brägeler Pickerweg im Jahr 2019 wurde eine potentielle Fläche gefunden, welche den Standortanforderungen und Bewertungskriterien entspricht. Um eine ausreichende Größe für den Friedhof mit Erweiterungsoptionen für die Zukunft zu erhalten, werden auch die angrenzenden Flurstücke in den Geltungsbereich mit einbezogen, welche sich zurzeit nicht im Eigentum der Stadt Lohne befinden. Ein aktuelles Bodengutachten bestätigt die geologische und hydrogeologische Eignung der Fläche und der angrenzenden Flurstücke als Friedhof.

 

Um die Entwicklung eines kommunalen Friedhofes zu ermöglichen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass aufgrund der in dem Plangebiet vorhandenen Gasleitungen ein entsprechender Schutzstreifen hinsichtlich der Bepflanzung/Bebauung erforderlich sei. Ein Verlegen dieser Leitungen sei aus Kostengründen nicht vertretbar.

 

Von der Verwaltung wurde weiter erläutert, dass eine Erweiterung des Gewerbegebietes östlich des Pickerweges zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer vertrat ebenfalls die Auffassung, dass eine Erweiterung des Gewerbegebietes östlich des Pickerweges nicht angestrebt werden sollte und regte an zu prüfen, ob im Plangebiet die Anlegung eines Friedwaldes möglich sei.