Sitzung: 27.10.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/024/2020
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 83. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 sowie des
Bebauungsplanes Nr. 195 für den Bereich „Kommunaler Friedhof“ wird beschlossen.
Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Verwaltung erläuterte, dass der gesellschaftliche Wandel mit einer
zunehmend älteren Bevölkerung und einem größer werdenden Anteil von
konfessionslosen Bürger/-innen sowie einer Zunahme von Bürger/-innen mit nicht
christlicher Glaubensrichtung gravierende Veränderungen auch in Bezug auf die
Bereitstellung von Bestattungsmöglichkeiten bewirke. Die Stadt Lohne möchte ein
vielfältiges Angebot an Bestattungsarten für alle Bürger/-innen gewährleisten.
Sie beabsichtigt daher die Errichtung eines städtischen Friedhofs, der die Bestattung
von konfessionslosen Bürger/-innen und Bürger/-innen muslimischen Glaubens oder
anderer Glaubensrichtungen ermöglicht.
Im Vorfeld ist 2018 ein Planungsbüro beauftragt worden, um geeignete
Standorte für einen kommunalen Friedhof in Lohne zu ermitteln. Der Suchraum
umfasste alle unbebauten Flächen Lohnes. Eine wirklich günstige Fläche hat sich
dabei nicht ergeben. Durch Erwerb einer Außenbereichsfläche am Brägeler
Pickerweg im Jahr 2019 wurde eine potentielle Fläche gefunden, welche den
Standortanforderungen und Bewertungskriterien entspricht. Um eine ausreichende
Größe für den Friedhof mit Erweiterungsoptionen für die Zukunft zu erhalten,
werden auch die angrenzenden Flurstücke in den Geltungsbereich mit einbezogen,
welche sich zurzeit nicht im Eigentum der Stadt Lohne befinden. Ein aktuelles
Bodengutachten bestätigt die geologische und hydrogeologische Eignung der
Fläche und der angrenzenden Flurstücke als Friedhof.
Um die Entwicklung eines kommunalen Friedhofes zu ermöglichen, sind die
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche
und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage,
dass aufgrund der in dem Plangebiet vorhandenen Gasleitungen ein entsprechender
Schutzstreifen hinsichtlich der Bepflanzung/Bebauung erforderlich sei. Ein
Verlegen dieser Leitungen sei aus Kostengründen nicht vertretbar.
Von der Verwaltung wurde weiter erläutert, dass eine Erweiterung des
Gewerbegebietes östlich des Pickerweges zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen
sei.
Bürgermeister Gerdesmeyer vertrat ebenfalls die Auffassung, dass eine
Erweiterung des Gewerbegebietes östlich des Pickerweges nicht angestrebt werden
sollte und regte an zu prüfen, ob im Plangebiet die Anlegung eines Friedwaldes
möglich sei.