Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)  Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der       Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen und Anregungen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)     Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ¢80 für den Bereich „östlich Falkenweg“ sowie die Begründung hierzu wird beschlossen.

c)     Der Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich „Östlich Falkenweg“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 191 für den Bereich „östlich Falkenweg“ sowie die Begründungen vom 29.06.2020 bis zum 31.07.2020 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

a)    77.Änderung des Flächennutzungsplanes ¢80 der Stadt Lohne

b)    Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich „Östlich Falkenweg“

 

Landkreis Vechta vom 04.08.2020

Zu a)

Umweltschützende Belange

Die Anregungen zur Veränderung der Einfahrt der Planstraße betreffen die Darstellungen der FNP- Änderung nicht, da im FNP nur die Darstellung der geplanten Nutzung in den Grundzügen erfolgt.

 

Zu a) und b)

Der Anregung, einen funktionalen Ausgleich zur Berücksichtigung des Artenschutzes für Brutvögel (hier insbesondere Star) und Fledermäuse zu schaffen, wird gefolgt. In Absprache mit dem Biologen Plaisier bezüglich geeigneter artenschutzrechtlicher CEF- Maßnahmen wird die Stadt Lohne in unmittelbarer Umgebung des Geltungsbereiches zwei Nistkästen für den Star und eine Höhle für den Trauerschnäpper anbringen. Zudem erfolgt auf dem angrenzenden Flurstück (Flur 29, Flurstück 26/5) in etwa 100 m Entfernung zum Plangebiet die Renaturierung des Hopener Waldbaches sowie die Entwicklung  der vorhandenen Gehölzbestände zu einem naturnahen Laubwald, um den Lebensraum für Fledermäuse zu erhalten bzw. aufzuwerten.

 

Zu b)

Umweltschützende Belange

Der Anregung des Landkreises, den Abstand der Baugrenze von den festgesetzten Anpflanzflächen im Süden zu vergrößern, wird nicht gefolgt. Die Baugrenze wird in einem Abstand von 3 m festgesetzt, damit kann sich eine zukünftige Anpflanzung auf dem 5 m breiten Pflanzstreifen ausreichend entwickeln. Beeinträchtigungen werden außerdem dadurch vermieden, dass auf den nicht überbaubaren Flächen keine Garagen, Nebenanlagen oder andere Eingriffe in den Boden zulässig sind (textliche Festsetzung Nr. 5).

Der Anregung zugunsten des Baumerhalts die Einfahrt nach Süden zu verschieben, wird nicht gefolgt. Die angesprochene Zufahrt zu den vorhandenen Häusern wurde in der Planung bereits als Zufahrt aufgenommen und erweitert, um der Funktion als Erschließungsstraße gerecht zu werden. Der in Rede stehende Baum muss auf jeden Fall entfernt werden, da der nördlichste Teil des Falkenweges ebenfalls für den Begegnungsverkehr ausgebaut werden muss. Je weiter die Einfahrt nach Süden verlagert wird, desto mehr Beeinträchtigungen wären im zu erhaltenden Baumbestand an der Westseite der Straße zu erwarten. Um eine regelkonforme Erschließung des Baugebietes zu erreichen, wird der Erhalt der Eiche daher zurückgestellt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abb. Gelb. Straßenbegrenzungslinie Planstraße,

eingetragen ist die Zufahrt zu den Wohnhäusern

und roten X kennzeichnet die Eiche, die entfernt

werden muss. Die übrigen Bäume werden als zu

 erhalten festgesetzt.

 

s. auch a)

 

Hase- Wasseracht vom 13.07.2020

Zu b)

Der Anregung, den nach Satzung erforderlichen Räumstreifen entlang des Verbandsgewässers III. Ordnung 20/13 an der Südgrenze des Plangebietes zu berücksichtigen, wird zum Teil gefolgt. Zwar wird am nördlichen Grabenrand im Plangebiet eine Anpflanzfläche festgesetzt, aber im Zuge der Entwicklung des Flurstückes 26/5 wird südlich und östlich des Hopener Waldbaches ein 5 m breiter Streifen als Räumstreifen „offen“ gehalten, von dem aus die Räumung erfolgen kann. Dieses Vorgehen wurde mit der Hase- Wasseracht abgestimmt.

 

Oldenburgisch- Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) vom 29.07.2020

Zu a) und b)

Der OOWV verweist auf seine Stellungnahme vom 06.02.2020. Darin wurden Hinweise in Bezug auf Leitungen gegeben. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Der Verlauf der größeren Regenwasserleitungen und einer Abwasserleitung durch das Plangebiet wurden festgesetzt.

 

Deutsch Bahn AG vom 22.07.2020

Zu a) und b)

Der Anregung, einen Hinweis über mögliche Immissionen aus dem Bahntrieb in den Plan aufzunehmen, wird gefolgt. Folgender Hinweis wird in die Planzeichnung aufgenommen: „Die von der benachbarten Bahnstrecke ausgehenden Immissionen können durch Veränderungen des Verkehrsaufkommens zunehmen. Forderungen können aus diesem Umstand nicht abgeleitet werden.“

 

EWE NETZ GmbH vom 24.06.2020

Zu a) und b)

Die Hinweise auf Leitungen im Plangebiet werden zur Kenntnis genommen. Betroffen sind Strom-, Gas- und Telekommunikationsleitungen, die im Verlauf der Verkehrsfläche Falkenweg und als Hausanschlüsse im Gebiet liegen. Der Verlauf der Leitungen wird bei den folgenden Erschließungsarbeiten entsprechend der Vorgaben der EWE falls erforderlich berücksichtigt.

 

Bürger 1 vom 14.07.2020

Zu b)

Eine Zuwegungsmöglichkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zu dem nördlichen Flurstück 229/31 von der neuen Planstraße wird über eine textliche Festsetzung aufgenommen. Die Zuwegung darf max. 4 m breit durch die Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern erfolgen. Die Lage wird nicht genau festgesetzt, so dass die Durchwegung vor Ort festgelegt und der größtmögliche Erhalt des Baumbestandes berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Erschließungsstraße für landwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer Tonnage von 40 t ausgelegt ist (Schreiben vom 12.10.2020). Eine bauliche Nutzung der nördlich des Plangebietes gelegenen Flächen ist derzeit nicht geplant.

 

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied die Befürchtung geäußert, dass die Planung dazu führen werde, die Bebauung in diesem Bereich zukünftig weiter auszuweiten.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass die Planung dazu diene, das vorhandene Flüchtlingswohnheim planungsrechtlich zu beordnen. Eine Erweiterung der Wohnbaufläche in diesem Bereich über diesen Bebauungsplan hinaus sei nicht geplant.

 

Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Erschließungssituation nochmal überprüft wurde und die in der geplanten Zufahrt stehende Eiche möglicherweise doch erhalten werden könnte.