Sitzung: 27.10.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 61/025/2020
Beschlussempfehlung:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen und
Anregungen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ¢80 für den Bereich „östlich Falkenweg“ sowie die Begründung hierzu wird
beschlossen.
c)
Der Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich „Östlich
Falkenweg“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf der
77. Änderung des Flächennutzungsplanes ´80 und der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 191 für den Bereich „östlich Falkenweg“ sowie die Begründungen vom 29.06.2020
bis zum 31.07.2020 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
a)
77.Änderung des Flächennutzungsplanes ¢80 der Stadt Lohne
b)
Bebauungsplan Nr. 191 für den Bereich „Östlich
Falkenweg“
Landkreis Vechta
vom 04.08.2020
Zu a)
Umweltschützende Belange
Die Anregungen zur Veränderung der Einfahrt
der Planstraße betreffen die Darstellungen der FNP- Änderung nicht, da im FNP
nur die Darstellung der geplanten Nutzung in den Grundzügen erfolgt.
Zu a) und b)
Der Anregung, einen funktionalen Ausgleich
zur Berücksichtigung des Artenschutzes für Brutvögel (hier insbesondere Star)
und Fledermäuse zu schaffen, wird gefolgt. In Absprache mit dem Biologen
Plaisier bezüglich geeigneter artenschutzrechtlicher CEF- Maßnahmen wird die
Stadt Lohne in unmittelbarer Umgebung des Geltungsbereiches zwei Nistkästen für
den Star und eine Höhle für den Trauerschnäpper anbringen. Zudem erfolgt auf
dem angrenzenden Flurstück (Flur 29, Flurstück 26/5) in etwa 100 m Entfernung
zum Plangebiet die Renaturierung des Hopener Waldbaches sowie die Entwicklung der vorhandenen Gehölzbestände zu einem naturnahen
Laubwald, um den Lebensraum für Fledermäuse zu erhalten bzw. aufzuwerten.
Zu b)
Umweltschützende Belange
Der Anregung des Landkreises, den Abstand
der Baugrenze von den festgesetzten Anpflanzflächen im Süden zu vergrößern,
wird nicht gefolgt. Die Baugrenze wird in einem Abstand von 3 m festgesetzt,
damit kann sich eine zukünftige Anpflanzung auf dem 5 m breiten
Pflanzstreifen ausreichend entwickeln. Beeinträchtigungen werden außerdem
dadurch vermieden, dass auf den nicht überbaubaren Flächen keine Garagen,
Nebenanlagen oder andere Eingriffe in den Boden zulässig sind (textliche
Festsetzung Nr. 5).
Der Anregung zugunsten des Baumerhalts die
Einfahrt nach Süden zu verschieben, wird nicht gefolgt. Die angesprochene
Zufahrt zu den vorhandenen Häusern wurde in der Planung bereits als Zufahrt
aufgenommen und erweitert, um der Funktion als Erschließungsstraße gerecht zu
werden. Der in Rede stehende Baum muss auf jeden Fall entfernt werden, da der
nördlichste Teil des Falkenweges ebenfalls für den Begegnungsverkehr ausgebaut
werden muss. Je weiter die Einfahrt nach Süden verlagert wird, desto mehr
Beeinträchtigungen wären im zu erhaltenden Baumbestand an der Westseite der
Straße zu erwarten. Um eine regelkonforme Erschließung des Baugebietes zu
erreichen, wird der Erhalt der Eiche daher zurückgestellt.
Abb. Gelb.
Straßenbegrenzungslinie Planstraße,
eingetragen ist
die Zufahrt zu den Wohnhäusern
und roten X
kennzeichnet die Eiche, die entfernt
werden muss. Die
übrigen Bäume werden als zu
erhalten festgesetzt.
s. auch a)
Hase-
Wasseracht vom 13.07.2020
Zu b)
Der Anregung, den nach Satzung
erforderlichen Räumstreifen entlang des Verbandsgewässers III. Ordnung 20/13 an
der Südgrenze des Plangebietes zu berücksichtigen, wird zum Teil gefolgt. Zwar
wird am nördlichen Grabenrand im Plangebiet eine Anpflanzfläche festgesetzt,
aber im Zuge der Entwicklung des Flurstückes 26/5 wird südlich und östlich des Hopener
Waldbaches ein 5 m breiter Streifen als Räumstreifen „offen“ gehalten, von dem
aus die Räumung erfolgen kann. Dieses Vorgehen wurde mit der Hase- Wasseracht
abgestimmt.
Oldenburgisch-
Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) vom 29.07.2020
Zu a) und b)
Der OOWV verweist auf seine Stellungnahme
vom 06.02.2020. Darin wurden Hinweise in Bezug auf Leitungen gegeben. Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der
Erschließungsplanung berücksichtigt. Der Verlauf der größeren
Regenwasserleitungen und einer Abwasserleitung durch das Plangebiet wurden
festgesetzt.
Deutsch
Bahn AG vom 22.07.2020
Zu a) und b)
Der Anregung, einen Hinweis über mögliche
Immissionen aus dem Bahntrieb in den Plan aufzunehmen, wird gefolgt. Folgender
Hinweis wird in die Planzeichnung aufgenommen: „Die von der benachbarten
Bahnstrecke ausgehenden Immissionen können durch Veränderungen des
Verkehrsaufkommens zunehmen. Forderungen können aus diesem Umstand nicht
abgeleitet werden.“
EWE NETZ GmbH vom
24.06.2020
Zu a) und b)
Bürger 1 vom 14.07.2020
Zu b)
Eine
Zuwegungsmöglichkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zu dem nördlichen
Flurstück 229/31 von der neuen Planstraße wird über eine textliche Festsetzung
aufgenommen. Die Zuwegung darf max. 4 m breit durch die Fläche zum Erhalt von
Bäumen und Sträuchern erfolgen. Die Lage wird nicht genau festgesetzt, so dass
die Durchwegung vor Ort festgelegt und der größtmögliche Erhalt des
Baumbestandes berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bleibt festzuhalten,
dass die Erschließungsstraße für landwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer
Tonnage von 40 t ausgelegt ist (Schreiben vom 12.10.2020). Eine bauliche
Nutzung der nördlich des Plangebietes gelegenen Flächen ist derzeit nicht
geplant.
In der Aussprache wurde von einem
Ausschussmitglied die Befürchtung geäußert, dass die Planung dazu führen werde,
die Bebauung in diesem Bereich zukünftig weiter auszuweiten.
Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus,
dass die Planung dazu diene, das vorhandene Flüchtlingswohnheim
planungsrechtlich zu beordnen. Eine Erweiterung der Wohnbaufläche in diesem
Bereich über diesen Bebauungsplan hinaus sei nicht geplant.
Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass
die Erschließungssituation nochmal überprüft wurde und die in der geplanten
Zufahrt stehende Eiche möglicherweise doch erhalten werden könnte.