Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Änderungen und Erweiterungen für die Betriebsstelle Püttgerweg 14 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf der landwirtschaftlichen Betriebsstelle Püttgerweg 14 (Lohnerwiesen) die Genehmigung für die nachfolgend aufgeführten Baumaßnahmen beantragt  wurde:

 

- Nutzungsänderung von Aufzucht auf Elterntierhaltung in den Ställen 5 und 6

- Errichtung von 12 Futtermittelsilos

- Herstellen von 3 Kotbandüberdachungen und 3 Kotübergabeplätze

- Erweiterung Eierlagerraum zwischen den Ställen 5 und 6

- Neubau Gerätehalle Nr. 8

 

Der Standort der bestehenden Stallanlage liegt im Ortsteil Lohnerwiesen im Außenbereich und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Nördlich in einem Abstand von ca. 120 m befindet sich eine größere Waldfläche (stickstoffempfindliches Ökosystem) sowie eine ehem. Hofstelle.

 

In den Ställen 1 bis 4 sind bislang 10.000 Elterntierplätze und in den Ställen 5 und 6 sind 10.000 Elterntieraufzuchtplätze in Bodenhaltung genehmigt. Beantragt ist eine Nutzungsänderung auf 20.850 Elterntierplätze in Bodenhaltung. Zur Immissionsminderung ist unter den Rosten, wo sich sonst die Kotgrube befindet, eine aus der Legehennen-Volierenhaltung bekannte Kotbandentmistung beantragt.

 

Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass der Emissionsfaktor für Geruch in Anlehnung an die Werte der VDI 3894 für die Legehennenhaltung in Volieren bzw. Bodenhaltung mit Kotbandentmistung übernommen wird. Letztlich handelt es sich bei der Elterntierhaltung für Masthähnchen um etwas schwerere „Legehennen“. Für die Betrachtung der Geruchsemissionen wir das höhere Tiergewicht durch den angepassten GV-Wert berücksichtigt.

 

In der Niederländischen Ammoniakrichtlinie ist die Kotbandentmistung in der Elterntierhaltung mit einem Wert von 0,245 kg NH3-/TP und Jahr bei einer zweimaligen Entmistung pro Woche und sofortiger Abfuhr des Trockenkotes aufgeführt: Da sich in näherer Entfernung eine größere Waldfläche befindet, wird aus Vorsorgegründen eine NH3-Emissionsverbesserung für den Standort nötig. Somit kommt es mit den angenommenen Emissionswerten für die Entmistung bei den Komponenten Ammoniak und Geruch zu einer Verbesserung.

 

Bei Änderung der Abluftführung auf eine gefasste Quelle mit einem zentralen Abluftaustritt von 3 m über First und 10 m über Geländeoberkante wird der Bagatellmassenstrom von 1 kg/h Staub eingehalten und eine weitere Prüfung ist nicht notwendig, wird vom Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta mitgeteilt.

 

Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 zu beurteilen und zulässig.