Sitzung: 27.10.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 61/026/2020
Beschlussvorschlag:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 168 für den Bereich „Voßberg“
sowie die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung hierzu werden als
Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 168 für den Bereich „Voßberg“ sowie die Begründung vom 13.07.2020
bis zum 14.08.2020 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta
vom 24.01.2020
Umweltschützende Belange
Die Anregung den Abstand zwischen Baugrenze
und Wallhecke zu vergrößern wird nicht gefolgt. Aufgrund der beengten
Grundstücksverhältnisse ist ein größerer Abstand nicht möglich. Zudem ist im
derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3A (Rechtskraft 1980) ein Abstand von
2 m zwischen Baugrenze und festgesetzter Grünfläche (nach Auskunft des
Landkreis Vechta eine Wallhecke) im Bestand als ausreichend erachtet worden.
Das im Osten des Gebietes befindliche
Siedlungsgehölz kann im Planungsentwurf nicht als Brut- und Nahrungshabitat
abgesichert werden, weil es sich außerhalb des Geltungsbereiches befindet und
unverändert bestehen bleibt.
Planentwurf
Die Hinweise zur Angabe der BauNVO werden
zur Kenntnis genommen.
Hinweis
Der Hinweis zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen. Falls erforderlich werden im Rahmen der Ausbaumaßnahmen in Absprache mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie des Brandschutzprüfers des Landkreises Vechta Maßnahmen für nicht leitungsgebundene Löschwasser-Quellen durchgeführt, so dass zukünftig im Plangebiet eine hinreichende Löschwassermenge zur Verfügung gestellt werden kann.
Oldenburgisch-
Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) vom 11.08.2020
Trinkwasser
Die Hinweise des OOWV zum Trinkwasser werden
zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von
Erschließungsarbeiten berücksichtigt. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden für
die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht vorgesehen, da i.d.R. die Leitungen
unter den Erschließungsstraßen verlegt worden sind.
Löschwasser
Die Hinweise zum Löschwasser werden zur Kenntnis genommen. Falls erforderlich werden im Rahmen der Ausbaumaßnahmen in Absprache mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie des Brandschutzprüfers des Landkreises Vechta Maßnahmen für nicht leitungsgebundene Löschwasser-Quellen durchgeführt, so dass zukünftig im Plangebiet eine hinreichende Löschwassermenge zur Verfügung gestellt werden kann.
Deutsch
Bahn AG vom 12.08.2020
Die Hinweise zu den Immissionen und
Lärmschutzmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis
wird in die Planzeichnung aufgenommen.
EWE NETZ GmbH vom
14.07.2020
Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen der EWE NETZ GmbH werden zur
Kenntnis und im Rahmen der Erschließungsarbeiten falls erforderlich
berücksichtigt.
Bürger
1 vom 14.08.2020
Der Einspruch wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Lohne kann im Rahmen ihrer Planungshoheit hat jederzeit einen
bestehenden Bebauungsplan ändern, überplanen oder aufheben. Die genehmigten
Nebenanlagen haben Bestandsschutz. Unabhängig von den genehmigten Nebenanlagen
sind zukünftig zum Schutz der Natur und Landschaft, insbesondere der vorhandenen
Wallhecken, auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen den
Baugrenzen und den privaten bzw. öffentlichen Grünflächen keine Garagen und
Nebenanlagen im Sinne von § 12 und § 14 BauNVO sowie keine Versiegelungen,
Aufschüttungen oder Abgrabungen zulässig.
Ein Ausschussmitglied regte an, die Grundstückseigentümer über geschützte/zu erhaltene Bäume und Gehölze entsprechend zu informieren.