Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)    Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der       Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

b)    Der Bebauungsplan Nr. 168 für den Bereich „Voßberg“ sowie die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 für den Bereich „Voßberg“ sowie die Begründung vom 13.07.2020 bis zum 14.08.2020 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 24.01.2020

Umweltschützende Belange

Die Anregung den Abstand zwischen Baugrenze und Wallhecke zu vergrößern wird nicht gefolgt. Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse ist ein größerer Abstand nicht möglich. Zudem ist im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3A (Rechtskraft 1980) ein Abstand von 2 m zwischen Baugrenze und festgesetzter Grünfläche (nach Auskunft des Landkreis Vechta eine Wallhecke) im Bestand als ausreichend erachtet worden.

Das im Osten des Gebietes befindliche Siedlungsgehölz kann im Planungsentwurf nicht als Brut- und Nahrungshabitat abgesichert werden, weil es sich außerhalb des Geltungsbereiches befindet und unverändert bestehen bleibt.

 

Planentwurf

Die Hinweise zur Angabe der BauNVO werden zur Kenntnis genommen.

 

Hinweis

Der Hinweis zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen. Falls erforderlich werden im Rahmen der Ausbaumaßnahmen in Absprache mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie des Brandschutzprüfers des Landkreises Vechta Maßnahmen für nicht leitungsgebundene Löschwasser-Quellen durchgeführt, so dass zukünftig im Plangebiet eine hinreichende Löschwassermenge zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

 

Oldenburgisch- Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) vom 11.08.2020

Trinkwasser

Die Hinweise des OOWV zum Trinkwasser werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen von Erschließungsarbeiten berücksichtigt. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden für die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht vorgesehen, da i.d.R. die Leitungen unter den Erschließungsstraßen verlegt worden sind.

 

Löschwasser

Die Hinweise zum Löschwasser werden zur Kenntnis genommen. Falls erforderlich werden im Rahmen der Ausbaumaßnahmen in Absprache mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie des Brandschutzprüfers des Landkreises Vechta Maßnahmen für nicht leitungsgebundene Löschwasser-Quellen durchgeführt, so dass zukünftig im Plangebiet eine hinreichende Löschwassermenge zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Deutsch Bahn AG vom 12.08.2020

Die Hinweise zu den Immissionen und Lärmschutzmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird in die Planzeichnung aufgenommen.

 

EWE NETZ GmbH vom 14.07.2020

Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen der EWE NETZ GmbH werden zur Kenntnis und im Rahmen der Erschließungsarbeiten falls erforderlich berücksichtigt.

 

Bürger 1 vom 14.08.2020

Der Einspruch wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Lohne kann im Rahmen ihrer Planungshoheit hat jederzeit einen bestehenden Bebauungsplan ändern, überplanen oder aufheben. Die genehmigten Nebenanlagen haben Bestandsschutz. Unabhängig von den genehmigten Nebenanlagen sind zukünftig zum Schutz der Natur und Landschaft, insbesondere der vorhandenen Wallhecken, auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen den Baugrenzen und den privaten bzw. öffentlichen Grünflächen keine Garagen und Nebenanlagen im Sinne von § 12 und § 14 BauNVO sowie keine Versiegelungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen zulässig.

 

 

Ein Ausschussmitglied regte an, die Grundstückseigentümer über geschützte/zu erhaltene Bäume und Gehölze entsprechend zu informieren.