Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt:

 

Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege (also durch eine Tagesmutter) ist ein Angebot für die Kindertagesbetreuung, das der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt ist. Es fällt auch in den Bereich der Versorgungsquote von 35 %, die für die unter Dreijährigen Kinder angestrebt wird. Ein Vorteil dieses Angebotes ist, dass Kinderbetreuung flexibler als in Kindertageseinrichtungen erfolgen kann und auch sog. Randzeiten (frühmorgens, abends, an Wochenenden) besser abgedeckt werden können.

Neben der Betreuung der Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson und der Erziehungsberechtigten gibt es seit Jan. 2007 die Möglichkeit, die Betreuung in anderen geeigneten Räumen durchzuführen.

Die Firma „Bits & Grips eGmbH“ möchte mit dem Geschäftsbereich „Profil – flexible Familienhilfen (nachfolgend kurz: Profil) nun in einem Einfamilienhaus ein flexibles Kinderbetreuungsangebot unterbreiten.
Einerseits möchte Profil ein Betreuungsangebot schaffen, damit Erziehungsberechtigte bei Bedarf Einkäufe, Arztbesuche und anderweitige Termine ohne Kinder wahrnehmen können.
Andererseits soll eine Großtagespflegestelle für 10 Kinder eingerichtet werden, in der bis zu fünf Kinder jeweils von einer Tagespflegeperson betreut werden dürfen.

Zur Verbesserung der Verlässlichkeit und der Flexibilität in der Kindertagespflege soll mit Profil gleichzeitig eine Regelung für einen Bereitschaftspflege getroffen werden, die im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (z.B. Erkrankung) einer Tagespflegeperson umgehend und flexibel die Betreuung von Kindern übernehmen kann.

Die Großtagespflegestelle wird in einem von der Stadt Lohne vermieteten Haus (Toppstr. 7) eingerichtet.

Es wird noch eine Förderung nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ beantragt (pro Platz insgesamt bis zu 6.500 Euro). Damit sollen notwendige Kosten für die Herrichtung des Gebäudes (ca. 25.000 Euro) finanziert werden. Ein Teil der Mittel (z.B. für Kosten der Ausstattungsgegenstände) ist im Übrigen voraussichtlich an den Interessenten weiterzuleiten.

Das unternehmerische Risiko für den Betrieb der Großtagespflegestelle trägt grundsätzlich Profil. Dennoch wurde die Frage nach einer finanziellen Unterstützung gestellt, weil die Bedingungen im Vergleich zu häuslicher Kindertagespflege anders sind.

Unterschiede gibt es im Wesentlichen dadurch, dass Kosten für angemietete Räume bei einer Betreuung im Haushalt nicht anfallen. Es erscheint daher gerechtfertigt, dass für die Großpflegestelle die anteilige Miete und die anteiligen Heizungs- und Stromkosten als (pauschalierter) Zuschuss gewährt werden. Eine genaue Kostenermittlung muss noch durchgeführt werden. Nach vorläufigen Ermittlungen entsteht ein finanzieller Aufwand von jährlich ca. 3.000,-- Euro.

Beratungsverlauf

 

Im Anschluss an diese Ausführungen beantragte ein Ausschussmitglied, diesen Tagesordnungspunkt zunächst in den Fraktionen zu beraten.