Sitzung: 22.01.2008 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 51/002/2008
Sachverhalt:
Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege (also durch
eine Tagesmutter) ist ein Angebot für die Kindertagesbetreuung, das der
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt ist. Es fällt auch in
den Bereich der Versorgungsquote von 35 %, die für die unter Dreijährigen
Kinder angestrebt wird. Ein Vorteil dieses Angebotes ist, dass Kinderbetreuung
flexibler als in Kindertageseinrichtungen erfolgen kann und auch sog.
Randzeiten (frühmorgens, abends, an Wochenenden) besser abgedeckt werden
können.
Neben der Betreuung der Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson und der
Erziehungsberechtigten gibt es seit Jan. 2007 die Möglichkeit, die Betreuung in
anderen geeigneten Räumen durchzuführen.
Die Firma „Bits & Grips eGmbH“ möchte mit dem Geschäftsbereich „Profil –
flexible Familienhilfen (nachfolgend kurz: Profil) nun in einem Einfamilienhaus
ein flexibles Kinderbetreuungsangebot unterbreiten.
Einerseits möchte Profil ein Betreuungsangebot schaffen, damit
Erziehungsberechtigte bei Bedarf Einkäufe, Arztbesuche und anderweitige Termine
ohne Kinder wahrnehmen können.
Andererseits soll eine Großtagespflegestelle für 10 Kinder eingerichtet werden,
in der bis zu fünf Kinder jeweils von einer Tagespflegeperson betreut werden
dürfen.
Zur Verbesserung der Verlässlichkeit und der Flexibilität in der
Kindertagespflege soll mit Profil gleichzeitig eine Regelung für einen
Bereitschaftspflege getroffen werden, die im Falle einer kurzfristigen
Verhinderung (z.B. Erkrankung) einer Tagespflegeperson umgehend und flexibel die
Betreuung von Kindern übernehmen kann.
Die Großtagespflegestelle wird in einem von der Stadt Lohne vermieteten Haus
(Toppstr. 7) eingerichtet.
Es wird noch eine Förderung nach dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ beantragt (pro Platz insgesamt bis zu 6.500
Euro). Damit sollen notwendige Kosten für die Herrichtung des Gebäudes (ca.
25.000 Euro) finanziert werden. Ein Teil der Mittel (z.B. für Kosten der
Ausstattungsgegenstände) ist im Übrigen voraussichtlich an den Interessenten
weiterzuleiten.
Das unternehmerische Risiko für den Betrieb der Großtagespflegestelle trägt
grundsätzlich Profil. Dennoch wurde die Frage nach einer finanziellen
Unterstützung gestellt, weil die Bedingungen im Vergleich zu häuslicher
Kindertagespflege anders sind.
Unterschiede gibt es im Wesentlichen dadurch, dass Kosten für angemietete Räume
bei einer Betreuung im Haushalt nicht anfallen. Es erscheint daher
gerechtfertigt, dass für die Großpflegestelle die anteilige Miete und die
anteiligen Heizungs- und Stromkosten als (pauschalierter) Zuschuss gewährt
werden. Eine genaue Kostenermittlung muss noch durchgeführt werden. Nach
vorläufigen Ermittlungen entsteht ein finanzieller Aufwand von jährlich ca.
3.000,-- Euro.
Beratungsverlauf
Im Anschluss an diese Ausführungen beantragte ein Ausschussmitglied, diesen Tagesordnungspunkt zunächst in den Fraktionen zu beraten.