Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Baumaßnahmen wird erteilt.


Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert, dass auf der Hofstelle Zur Aue 8 in Lohne ein Landwirt die Baugenehmigung zur wesentlichen Änderung einer Tierhaltungsanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Der Antrag umfasst den Neubau des Mastschweinestalles (Nr. 6) mit Abluftreinigungsanlage (Flächenfilter) für 1.206 Mastschweine und Änderung der Einrichtung und Umbau auf Vollspaltboden im Mastschweinestall Nr. 2 mit Erhöhung von 231 auf 292 Mastschweineplätze.

 

Die Tierhaltung liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in enger Nachbarschaft mit einer Resthofstelle, auf der keine Tierhaltung mehr betrieben wird. Im weiteren Umfeld befinden sich weitere Hofstellen mit vergleichbarer Tierhaltung. Südlich zum Hof beginnt in einem Abstand von 200 m die Wohnbebauung vom Ortsteil Märschendorf.

 

Derzeit ist auf der Hofstelle folgende Tierhaltung vorhanden: 643 Mastschweine, 53 Rinder und 9 Kälber. Nach Abschluss der Baumaßnahme dürfen auf der Hofstelle 1.910 Mastschweine, 48 Rinder und 9 Kälber gehalten werden.

 

Der Neubau Nr. 6 mit 1.206 Mastschweineplätzen wurde mit einem Flächenfilter beantragt, der diesen Anforderungen entspricht. Durch den Neubau sind insoweit zusätzliche Immissionsbelastungen nicht zu erwarten, da die entsprechenden Abstände eingehalten werden. Zusätzlich soll die Einrichtung im vorhandenen Mastschweinestall Nr. 2 geändert und der Stall von Teil- auf Vollspalten umgebaut werden. Dabei werden die Mastplätze um 61 von 231 auf 292 Mastplätze erhöht. Der Umbau stellt eine komplette Modernisierung dar, die insbesondere aufgrund der vorgesehenen Vollspaltenböden auch eine tierplatzbezogene Emissionsminderung bewirkt. Eine relevante Immissionserhöhung resultiert daher aus der relativ geringen Tierplatzerhöhung zumindest nicht.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Märschendorf. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.