Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lohne beschließt die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 39 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 „Mühlenkamp“ der Stadt Lohne.


Von der Verwaltung wurde erläutert, dass zur Neufassung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 39 aus dem Jahre 1980 der Verwaltungsausschuss am 24.04.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Mühlenkamp“ beschlossen hat. Ziel der Planung ist, eine städtebaulich vertretbare Nachverdichtung zuzulassen und gleichzeitig die Grundflächenzahl, die Gebäudehöhe und die Zahl der Wohneinheiten je nach Lage im Gebiet zu staffeln.

 

Inzwischen liegen mehrere Baugesuche für diesen Bereich vor: Für das Grundstück Von-Galen-Straße 13 wird ein Erweiterungsbau mit zwei Wohneinheiten beantragt; eine Wohneinheit ist bereits vorhanden. Auf dem Baugrundstück Kolpingstraße 5 sollen zwei Wohnhäuser mit insgesamt drei Wohneinheiten entstehen. Ein auf dem Grundstück Oderstraße 21 bestehendes Wohnhaus soll um ein Doppelhaus ergänzt werden.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung schlägt die Verwaltung vor, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 „Mühlenkamp“ gemäß § 16 BauGB eine Veränderungssperre zu beschließen. Diese gilt zunächst zwei Jahre und kann unter besonderen Umständen bis zu zweimal um ein Jahr verlängert werden. Der Entwurf der Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Solange die Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten ist, sollten die Bauvorhaben gem. § 15 BauGB zurückgestellt werden.