Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne erteilt dem Gastwirt Heinz Hilbert, Lohne, für die Aufstellung einer Schirmbar vor dem Bistro „Heinz“, jeweils in der Zeit von März bis Oktober eine Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 10 Jahren (01.01.2021 bis 31.12.2030). Die jährliche Sondernutzungsgebühr beträgt 1.400 €.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Lohner Gastronom Heinz Hilbert seit vielen Jahren am „Alten Markt“ das Bistro „Heinz“, Marktstraße 11, betreibe. Auch die unmittelbar vor dem Bistro & Kneipe befindliche Fläche wird seit Jahren im Rahmen einer jährlich befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Außenbewirtschaftung genutzt. Aktuell wurde auf der Fläche Corona-bedingt ein kleines Zelt errichtet.

 

Nun ist Herr Hilbert auf ein Angebot für eine mobile Schirmbar gestoßen, die er dort auf der bisher genutzten Fläche aufstellen möchte. Die Grundfläche des Schirms beträgt 8 m x 10 m und liegt somit unterhalb der aktuell genutzten Flächengröße.

 

Aufgrund der hohen Investitionssumme strebt Herr Hilbert eine 10-jährige Dauernutzung an, wobei der Schirm dort jährlich von Anfang März bis Ende Oktober aufgestellt werden soll. Als jährliche Gebühr würde Herr Hilbert weiterhin 1.400 € an die Stadt Lohne zahlen.

 

Gem. § 18 des Nds. Straßengesetzes besteht die Möglichkeit für einen übersehbaren Zeitraum eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen, wenn Straßenplanungen nicht entgegenstehen und der Antragsteller wirtschaftliche Aufwendungen einbringen muss. Beide Voraussetzungen sind aus Sicht der Verwaltung gegeben, so dass eine auf 10 Jahre befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt werden könnte. Eine auf Zeit erteilte Erlaubnis ist während der Laufzeit unwiderruflich.

 

In der Aussprache begrüßten verschiedene Ausschussmitglieder dieses Vorhaben, das auch zur Steigerung der Attraktivität der Fußgängerzone beitrage und sprachen sich für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis aus.