Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Fachbüro für Sportstättenplanung mit den weiterzuführenden Leistungen nach HOAI zu beauftragen, um die Planung zu konkretisieren und eine qualifizierte Kostenschätzung zu erhalten.


Der Turn- und Sportverein Blau-Weiß Lohne von 1894 e.V. mit derzeit ca. 4.000 Mitgliedern und 16 Abteilungen versucht seit geraumer Zeit neue Spielfelder für die ca. 60 Fußballmannschaften zu finden. Auf Grund der die Sportanlagen an der Steinfelder Straße umgebenden Waldflächen und des unmittelbar südlich und östlich angrenzenden Landschaftsschutzgebietes VEC 032 sind Erweiterungen in diese Richtungen nicht möglich. Auch vorhandene Ackerflächen auf der Westseite der Steinfelder Straße stehen nicht zur Verfügung.

 

Aus diesem Grund hat der Verein in Abstimmung mit dem Bauamt eine Planungsvariante entwickelt, die auf Grund der südlichen Verschiebung des Hauptspielfeldes ein weiteres Trainingsfeld im Nordwesten der vorhandenen Sportanlage ermöglicht. Darüber hinaus soll das Spielfeld im Nordosten der Sportanlage zu einem Kunstrasenplatz ausgebaut werden, so dass zukünftig weitere Platzkapazitäten für die Fußballmannschaften zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Diese Änderungen wurden mit der Geschäftsleitung von BWL abgestimmt und durch ein schalltechnisches Gutachten beurteilt. Im Ergebnis des Schallgutachtens wurde festgestellt, dass nur bei Punktspielen mit 500 Besuchern und mehr in den Ruhezeiten an Wochenenden die zulässigen Immissionsrichtwerte in den Allgemeinen Wohngebieten nördlich des Stadions überschritten werden. Da sich solche Punktspielereignisse mit entsprechenden Besuchern auf ca. 18 Fälle pro Jahr beschränken, könnten diese als seltene Ereignisse eingestuft werden.

 

Um die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Änderungsplanung zu überprüfen, wurde hierzu bereits eine entsprechende Bauvoranfrage an den Landkreis Vechta gestellt, die bisher noch nicht beschieden wurde.

 

Durch die Verschiebung des Hauptspielfeldes mit Erweiterung der Tribüne würden die vorhandene Tartanbahn und weitere Leichtathletikanlagen entfallen. Nach Abstimmung mit dem Gymnasium Lohne, dem Landkreis Vechta als Schulträger und der Geschäftsführung von BWL könnten entsprechende Leichtathletikanlagen beim Gymnasium Lohne neu erstellt werden, die auch für den Turnierbetrieb geeignet wären.

 

Über die Erweiterung und den Umbau der Sportanlagen an der Steinfelder Straße (BWL, Heinz-Dettmer-Stadion) sowie die Verlegung der Leichtathletikanlagen zum Gymnasium Lohne ist zu beraten.

 

Beratungsverlauf

 

Ein Sprecher merkte an, dass die Vorstellung und Beratung dieser Angelegenheit schon früher, d. h. im Bau- sowie im Finanzausschuss, hätte erfolgen oder zur Kenntnis genommen werden können. Nun liege eine Eilbedürftigkeit aufgrund der Förderanträge vor. Weiterhin wies das Ausschussmitglied darauf hin, dass zwar über die Notwendigkeit beraten werden solle, die finanziellen Aspekte aber nicht außer Acht gelassen werden dürften. Es seien bisher schon hohe Sportförderungen auf den Weg gebracht worden, größtenteils für Fußball. Weiterhin sei auch noch die Planung eines Hallenbades vorgesehen, das für die gesamte Bevölkerung zugänglich sei und eine gleichwertige Aufwertung erfordere.

Hinsichtlich der Erweiterung und des Umbaus des BWL Stadions merkte das Ausschussmitglied an, dass lediglich ein neuer Kunstrasenplatz geschaffen werde. Die Umsetzung dieses Vorhabens sei seiner Auffassung nach mit enormem Aufwand und verhältnismäßig hohen Kosten verbunden, da die gesamte Leichtathletikanlage an einen neuen Standort zu verlegen sei.

 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sprach sich für die Erweiterung des BWL Stadions aus und unterstützte die Maßnahme. Die Umwandlung eines Platzes in einen Kunstrasenplatz sei sehr sinnvoll und unabdingbar, da die Bespielbarkeit enorm erhöht werde.

Ein Ausschussmitglied setzte seiner Zustimmung voraus, dass Platz A durch die Umgestaltung seine Eigenständigkeit behalte. Für den Fall, dass ein Aufstieg in eine höhere Liga erfolge, gelten bestimmte Voraussetzungen an die Bespielbarkeit des Platzes.

 

Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass das Granulat des Platzes 5 bereits ausgetauscht und erneuert worden sei.

 

Auf weitere Nachfrage hinsichtlich Alternativen zu dieser Planung wurde auf das Scheitern jeglicher Verlegungsversuche hingewiesen, die bereits umfangreich erörtert wurden.

 

Einige Ausschussmitglieder forderten, den Beschlussvorschlag abzuändern und lediglich Punkt 2 zur Abstimmung zu geben. So könne vor einer Zustimmung zu dem Bauvorhaben erst eine qualifizierte Kostenaufstellung erstellt und fristwahrend ein Förderantrag gestellt werden.

Zudem sei noch zu klären, inwieweit ein Eigenanteil durch BWL zu realisieren sei, ggf. auch durch ein Darlehen. Für die Verlagerung der Leichtathletikanlage sei auf jeden Fall auch der erforderliche Eigenanteil gem. der Sportförderrichtlinie zu leisten, da BWL Veranlasser dieser Maßnahme sei.

Die Kosten für die Grundlagenermittlungen trage jedoch die Stadt Lohne.

 

Nach kontroverser Diskussion wies Bürgermeister Gerdesmeyer darauf hin, dass in dieser Sitzung lediglich darüber entschieden werden solle, ob die Zustimmung zu dieser Umbaumaßnahme erteilt werde, sodass in die weitere Planung eingestiegen werden könne. Die genauen Kosten werden dann durch einen Fachplaner ermittelt. Dies sei auch der Grund, weshalb der Finanzausschuss bisher nicht beteiligt worden sei. Es sei kurzfristig eine grobe Kostenschätzung erstellt worden, da diese sowie ein Ratsbeschluss für einen entsprechenden Förderantrag bis zum 13.11.2020 einzureichen sei. Eine Entscheidung werde im Frühjahr 2021 erwartet.

In der Sitzung des Verwaltungsausschuss solle im Falle einer heutiger Zustimmung ein Beschluss dahingehend erfolgen, dass das Bauvorhaben nur mit einem gewährten Zuschuss umgesetzt werde. Sofern eine Förderung erfolgen solle, sei zu überlegen, ob diese angenommen werde und über den Inhalt der Planung zu entscheiden. Falls keine Förderung gewährt werde, könne über die weitere Planung und Umsetzung in Ruhe beraten und entschieden werden.

 

Ein Bauvorbescheid liege bereits vor. Die Maßnahme sei grundsätzlich genehmigungsfähig und erfordere kein Bebauungsplanverfahren. Details und Fragen zur Lärmimmission sowie die Beteiligung der Anlieger erfolge dann im späteren Genehmigungsverfahren.

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich noch einmal gegen die Erweiterung aus, da die Kosten nach seiner Auffassung in keinem Verhältnis zur Maßnahme stehen.

 

Stadtkämmerer Theder wies auf Nachfrage darauf hin, dass die Kosten bisher nicht im Haushaltsplan enthalten seien, da es sich um eine fiktive Maßnahme handele. Sofern die Kosten konkret bestimmbar seien, werden diese ergänzt.

 

Es wurde angeregt, Kontakt mit dem Landkreis Vechta hinsichtlich einer Kostenbeteiligung aufzunehmen. Verwaltungsseitig wurde erklärt, dass dies auch eingefordert werde, ähnlich wie bei dem Bau eines neuen Hallenbades.

Ein Ortstermin mit Vertretern des Landkreises und des Gymnasiums habe bereits stattgefunden. Details zur Nutzung sowie Kapazitäten seien während der Planung aber noch genau zu klären.