Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Abstimmungen über eine Umwandlung in eine bekenntnisfreie Schule finden an allen Grundschulen der Stadt Lohne statt.

 


Die sechs Grundschulen in Lohne sind sogenannte Bekenntnisgrundschulen nach § 129 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Jede Grundschule nimmt alle Schüler ihres Einzugsbereiches, unabhängig von deren Konfession, auf. Dies führte dazu, dass sich der Anteil bekenntnisfremder Schüler an den einzelnen Schulen zum Schuljahr 2020/2021 wie folgt entwickelte:

 

Gertrudenschule:                    97 von 136 Schülern               71,32 % nicht katholisch

Franziskus-Schule                  153 von 308 Schülern             49,68 % nicht katholisch

Ketteler-Schule                       133 von 343 Schülern             38,78 % nicht katholisch

Von-Galen-Schule                  132 von 244 Schülern             54,10 % nicht katholisch

Grundschule Kroge                 10 von 56 Schülern                 17,86 % nicht katholisch

Grundschule Brockdorf          37 von 85 Schülern                 43,53 % nicht katholisch

 

Bezogen auf alle Grundschulen sind von 1172 Schülern 562 (= 47,95 %) nicht katholisch.

 

Das Aufnahmeverfahren wurde in Übereinstimmung mit allen Grundschulen entwickelt. Hintergrund war, dass die Aufnahme bekenntnisfremder Schüler entsprechend der Aufnahme-Verordnung gemäß § 129 NSchG (Aufnahmequote mehrfach erhöht auf letztlich 30%) permanent zu großem Widerstand unter den Erziehungsberechtigten nichtkatholischer Schüler führte, weil sie eine Aufnahme ihrer Kinder zusammen mit Nachbarkindern und Kindergartenfreundschaften in die wohnortnahe Bekenntnisgrundschule wünschten.

 

Im Jahre 2015 fand gemäß § 135 Abs. 5 NSchG eine Elternbefragung zur Frage der Umwandlung der Bekenntnisschulen in Lohne statt. Seinerzeit hat es an keiner der Lohner Grundschulen eine Mehrheit für eine Umwandlung in eine bekenntnisfreie Schule gegeben.

 

Die Befristung der daraufhin vom Nds. Kultusministerium erteilten Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der zulässigen Quote für die Aufnahme bekenntnisfremder Schüler ist mittlerweile ausgelaufen. Infolgedessen ist eine erneute Befragung durchzuführen. Diese ist für den Beginn des Jahres 2021 geplant.

 

In einem ersten Gespräch am 24. November 2020 sollen mit allen Beteiligten (Grundschulen, Offizialat, Landesschulbehörde) Eckdaten zum Zeitplan und zum Verfahren, insbesondere auch zur Elterninformation im Vorfeld der Abstimmungen, erörtert werden.

 

Im Interesse gemeinschaftlicher Integrationsbemühungen ist es wünschenswert, dass auch weiterhin alle Schüler eines Einzugsbereiches, unabhängig von Religion oder Herkunft, die jeweilige Grundschule besuchen. So wird gewährleistet, dass Kinder mit Migrationshintergrund oder Sprachdefiziten von allen Grundschulen aufgenommen und damit Integrationsarbeit und die besonderen Bemühungen um die Sprachförderung von allen Grundschulen gemeinsam geleistet werden. Derzeit gibt es an allen Grundschulen gelebte Integration, die Vermittlung von Toleranz und einen Einblick in die Lebenssituation sowie die Kultur von Familien mit Migrationshintergrund, insbesondere auch die von Flüchtlingen. Diese Situation hat ganz erheblich zum Schulfrieden in Lohne beigetragen.

 

Eine Lösung wird daher nur in einer einheitlichen Regelung gesehen. Bei einer Umwandlung einzelner Grundschulen wird eine Konzentration bestimmter Bevölkerungsgruppen – sowohl von Schülern mit Migrationshintergrund als auch von katholischen Schülern an den verbleibenden katholischen Grundschulen – befürchtet.

 

Um eine einheitliche Schullandschaft beibehalten, aber auch um alle Erziehungsberechtigten von Grundschulkindern in eine Entscheidung einbeziehen zu können, sollten im Falle von Abstimmungen über eine Umwandlung daher alle Grundschulen einbezogen werden, mithin auch die Grundschule Kroge, die die Aufnahmequote einhält. Hierfür wäre ein Beschluss gem. § 135 Abs. 5 Satz 3 Ziffer 2 NSchG erforderlich.

 

Abstimmungen sind vom Schulträger durchzuführen. Erziehungsberechtigte haben zusammen jeweils eine Stimme je Kind, das die jeweilige Schule besucht. Bei zwei Kindern an einer Grundschule haben Erziehungsberechtigte mithin zusammen zwei Stimmen. Abgestimmt wird über die Frage der Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Schule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse. Nach § 135 Abs. 5 Satz 1 NSchG soll eine Umwandlung vorgenommen werden, wenn die Mehrheit aller Erziehungsberechtigten einer Schule für die Umwandlung stimmt. Über eine Umwandlung entscheidet der Schulträger. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulbehörde.

 

Beratungsverlauf

 

Die Ausschussmitglieder waren sich darüber einig, dass auch bei der Grundschule Kroge eine Abstimmung erfolgen soll. Aufgrund der Größe könnte bei nur ein paar mehr Schülerinnen und Schülern nichtkatholischen Bekenntnisses eine gravierende prozentuale Veränderung erfolgen.

 

In Vechta seien vor einer Umwandlung Schulen katholischen und evangelischen Bekenntnisses vorhanden gewesen, zudem auch bekenntnisfreie Schulen. In Lohne herrsche schon ein guter Zustand, da eine Einheitlichkeit gegeben sei und alle Kinder die nächstgelegene Grundschule besuchen könnten. Es wurde als erforderlich erachtet, diese Einheitlichkeit zu erhalten. Ob die Erhaltung der katholischen Bekenntnisschulen dabei erhalten bleibe oder alle Schulen in bekenntnisfreie Schulen umgewandelt werden, sei zweitrangig.