Sitzung: 24.11.2020 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 61/029/2020
Beschlussempfehlung:
a) Den
Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b) Die
82. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 und der Bebauungsplans Nr. 134 – 1.
Änderung „Brockdorf - nördlich Langweger Straße K 269“, die örtliche
Bauvorschrift und die Begründungen hierzu werden als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Entwürfe
der 82. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 und des Bebauungsplan Nr. 134 –
1. Änderung „Brockdorf - nördlich Langweger Straße K 269“ sowie die
Begründungen hierzu vom 17.08.2020 bis zum 25.09.2020 im Rathaus der Stadt Lohne
öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht
vorgebracht.
1) Abwägung zur 82. Änderung des
Flächennutzungsplans ’80
2) Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 134 – 1.
Änderung
Landkreis
Vechta vom 06.10.2020 zu 1) und vom 19.10.2020 zu 2)
Umweltschützende
Belange
Das vorhandene Regenrückhaltebeckens (RRB) und die im Nahbereich gelegene
artenarme Grasflur werden vom Landkreis Vechta (LKV) als Biotop nach § 30
(2) Satz 1 BNatSchG eingeschätzt. Ein Befreiungsantrag nach § 67 BNatSchG
wurde gestellt und ist bereits mit Schreiben vom 23.10.2020 genehmigt worden. Die
Stadt sieht für die Kompensation die Anlage eines neuen Gewässers mit
entsprechenden Umgebungsflächen im betroffenen Raum vor. Sie entwickelt derzeit
auf dem Flurstück 96/5 der Flur 29 Gemarkung Lohne den Bürger-Klimapark Lohne
am Südring in Zerhusen in rd. 2 km Entfernung vom Eingriffsort. Im
Klimapark werden verschieden Kulturlandschaftselemente miteinander verbunden
angelegt. Ziel ist die Entwicklung eines reich strukturieren Biotopkomplexes.
Abb. 1 Bereich
des in der Entwicklung befindlichen Bürger-Klimaparks Lohne
Vorgesehen ist
auf rd. 3.150 m² die Neuanlage eines naturnahen, dauerhaft wasserführenden
Kleingewässers und auf rd. 500 m² ein erhöhter Umgebungsbereich, der für
eine Trockenrasenentwicklung geeignet ist.
· Das Kleingewässer wird mit verschiedenen Tiefenzonen
sowie Flachwasserbereichen im Ufersaum angelegt.
· Es werden an den Ufern stellenweise Initialpflanzungen
vorgesehen, die eine ökologisch hochwertige Vegetationsentwicklung fördern
sollen.
· Im Umgebungsbereich werden höher gelegene,
sandinselartige Teilflächen mit tiefgründig sandigem Boden angelegt, die
Voraussetzungen für eine Trockenrasenentwicklung bieten.
· Es werden auf den Teilflächen stellenweise
Initialpflanzungen vorgesehen, die eine Trockenrasenentwicklung fördern sollen.
Das Pflanzgut kann aus dem überplanten Biotop gewonnen werden.
· Ein Fischbesatz des Gewässers wird nicht vorgesehen
und untersagt, ebenso jegliche Angelnutzung.
Zur
Minimierung der nachteiligen Auswirkungen infolge der Beseitigung des RRBs und
seiner Umgebungsbereiche sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
· Zum Schutz des Arteninventars des RRBs sollten bis
Ende Oktober unter baubiologischer Begleitung die fassbaren Amphibien aus dem
Wasserkörper und dem Aushub entnommen und in das RRB des OOWV an der Straße Im
Klünpott (Entfernung Luftlinie ca. 170 m) eingesetzt werden. Am Morgen des
31.10.2020 wurde das Gewässer auf Großmuscheln und Amphibien abgesucht. Diese
Behebungen wurden im Laufe des Vormittags 3-mal wiederholt. Das Ergebnis war
negativ. Das nicht Vorhandensein von Amphibien erklärt sich durch den
angetroffenen Fischbestand. Die biologische Baubegleitung wurde durch den
Landschaftsplaner W. Rötker geleistet.
· Im Frühjahr nach Beendigung der Erdarbeiten wird ein
temporärer Schutzzaun (Leiteinrichtung mit Eimerfallen) mit Zaunbetreuung
wiederkehrende Wanderbewegungen von Amphibien zum ehemaligen RRB abfangen und
in ufernahe Bereiche des Hopener Mühlenbaches ableiten, um die weitere
Fortpflanzung (Ablaichen) zu sichern. Im Folgejahr ist eine Nachkontrolle und
soweit erforderlich eine Fortführung der Schutzmaßnahmen vorzusehen. Das
Ergebnis der Nachkontrolle ist ebenfalls zu dokumentieren.
· Der Fischbestand im RRB wurde vom Fischereiverein
Lohne durch Elektrofischen entnommen und in dessen Vereinsgewässer im
Runenbrook bzw. Brägeler Baggersee ausgesetzt. Beim Fischbestand ist ein
Massenvorkommen, geschätzt deutlich größer als 1.000 Individuen, der invasiven
Art Blaubandbärbling zu nennen. Auf Grundlage dieses massenhaften Vorkommens
verfügte das RRB über einen unverhältnismäßig großen Hechtbestand. Darüber
hinaus wurden Barsche, Karpfen, Rotauge, Giebel, Schleie, Stichling und
Moderlieschen angetroffen und entnommen. Auf Grund der Prädatoren war das
Gewässer für Amphibien, insbesondere Molche völlig ungeeignet.
· Ein anschließendes Monitoring wird vorgesehen.
Die o.a. Ergebnisse
werden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.
Darüber hinaus
werden folgende Punkte redaktionell in die Begründung bzw. den Umweltbericht
aufgenommen:
· Im Umweltbericht wird ausgeführt, ob es sich um einen
Brutverdacht oder einen Nahrungsgast bei den jeweiligen angetroffenen Vögeln
handelt.
· Die nicht versiegelbare Fläche innerhalb der
Gemeinbedarfsfläche wird in der Bilanzierung mit 0,2 und nicht mit 0,8 bewertet
werden, da hier laut den Unterlagen für die Baugenehmigung Schotterrasen
vorgesehen ist.
· Der Anlass für die Erweiterung der Gewerbeflächen wird
in der Begründung näher dargelegt.
· Auf die Größenabweichung des Plangebietes (zwischen
Bebauungsplan Nr. 134 und Bebauungsplan Nr. 134 - 1. Änderung) aufgrund der
unterschiedlichen Koordinatensysteme wird in der Begründung hingewiesen.
Immissionsschutz
Die nahe
gelegene Tierhaltungsanlage und dessen Auswirkungen werden redaktionell in die
Begründung mit aufgenommen.
Wasserwirtschaft
Der wasserrechtliche
Antrag zur Verfüllung des RRB wurde beim Landkreis Vechta eingereicht und ist
mit Schreiben vom 22.10.2020 vom Landkreis Vechta genehmigt worden.
Die Nachweise
zur Oberflächenentwässerung werden rechtzeitig erbracht und die notwendigen
Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt.
Planentwurf
zu 1)
In der Präambel wird der rechtliche Bezug zum
Beschluss des Flächennutzungsplans korrigiert.
OOWV vom
21.09.2020 zu 1) und 2)
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.09.2020
zu 1) und 2)
Die Hinweise der
Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls
erforderlich im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
vom 23.09.2020 zu 1) und 2)
Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden die
hier vorgebrachten Informationen zum Baugrund bereits in die Begründung
aufgenommen.
EWE NETZ GmbH vom 19.08.2020 zu 1) und 2)
Die Hinweise der
EWE Netz GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Zuge der
Ausbauplanungen berücksichtigt.
Hase-Wasseracht vom 09.09.2020 zu 1) und 2)
Die Hinweise der
Hase-Wasseracht werden zur Kenntnis genommen.
Zu 1. Durch die
festgesetzten Baugrenzen wird ein hinreichend großer Abstand (bis zu 24 m)
zwischen Bebauung und Hopener Mühlenbach eingehalten, so dass der erforderlich
Unterhaltungsstreifen nicht beeinträchtig wird.
Zu 2. und 3. Die angesprochenen
erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen werden rechtzeitig beim
Landkreis Vechta beantragt.
Zu 4. Der Hinweis
wird zur Kenntnis genommen.