Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung eines Lagers und einer Kommissionierung mit Erweiterung der Rampenzufahrt wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass von einem gewerblichen Betrieb (Legehennenanlage) am Sommerweg 22 die Genehmigung zum Umbau und Erweiterung eines Lagers und einer Kommissionierung sowie Einbau eines Aufenthaltsraumes und Büro im Bestandsgebäude beantragt wurden. Die Erweiterung des Lagers erfolgt auf der nordöstlichen Gebäudeseite auf einer Fläche von ca. 230 m². Die Kommissionierung wird auf der nördlichen Gebäudeseite auf einer Fläche von ca. 41 m² erweitert. Vorgelagert vor der Kommissionierung ist eine Rampenerweiterung auf einer Fläche von ca. 126 m² beantragt.

 

Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

Die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Betriebes ist zulässig wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich in der Ortslage Kroge und ist im Flächennutzungsplan ´80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.