Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Jugendwerkstatt des Caritas-Sozialwerkes GmbH, Vechta erhält für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €.

 


Sachverhalt:

 

Die Jugendwerkstätten im Land Niedersachsen sind seit Jahren auf dem Gebiet der Förderung von benachteiligten Jugendlichen bezüglich der Entwicklung beruflicher Perspektiven tätig.

Dies geschieht mit finanzieller Unterstützung des Landes Niedersachsen, der EU, der örtlichen Jobcenter und der Landkreise. Vom 01.04.2018 bis zum 31.12.2020 läuft die aktuelle Förderperiode der Jugendwerkstatt nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen von Jugendwerkstätten. Die Jugendwerkstatt der Caritas-Sozialwerk Vechta GmbH nimmt seit vielen Jahren die Aufgaben laut Richtlinien wahr. Seit den 1980er Jahren erhält das Caritas-Sozialwerk (CSW) für den Betrieb der Jugendwerkstatt einen Zuschuss der Stadt Lohne. Die Stadt Lohne ermöglicht damit die Integration arbeitsloser und benachteiligter junger Menschen in Arbeit und Gesellschaft. In den Bereichen Holztechnik, Garten- und Landschaftsbau und der Fahrrad- u. Nähwerkstatt werden benachteiligte Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren im Rahmen niederschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung geschult und an  Arbeitsprozesse herangeführt. Die meisten Teilnehmer kommen aus Lohne (1. HJ 2020 = 70,30 %). Hinzu kommt das Angebot eines niederschwelligen Deutschkurses für die jungen Migrant/innen mit wenigen Deutschkenntnissen. Hierbei handelt es sich überwiegend um junge Asylanten und Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak. Diese Personengruppe hat inzwischen ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommen, steht im Leistungsbezug des Jobcenters und wartet auf einen Platz im Integrationskurs, eine schulische Maßnahme oder die Integration in den Arbeitsmarkt. Junge Menschen, die in der Warteschleife einer schulischen oder beruflichen Bildung stehen und nicht im Leistungsbezug sind, können im Rahmen einer beruflichen Orientierung ihre sozialen und beruflichen Kompetenzen erweitern und ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Schüler/innen mit fehlender Schul-und Lernmotivation können die Jugendwerkstatt als alternativen, außerschulischen Lernort nutzen und ihre Berufsschulpflicht nach § 69 Abs. 4 NSchG in der Jugendwerkstatt erfüllen. Junge Menschen können ihre gerichtlich auferlegten gemeinnützigen unentgeltlichen Arbeitsstunden ableisten.

Für das Jahr 2020 wurde mit Schreiben vom 14.09.2020 ein Zuschuss in Höhe von

10.000,00 € beantragt.

 

Die Stadt Lohne fördert seit Jahren benachteiligte Jugendliche und ermöglicht damit die Integration arbeitsloser und benachteiligter junger Menschen in Arbeit und Gesellschaft. Eine Förderung der Jugendwerkstatt des CSW sollte daher auch für das Jahr 2020 erfolgen.

 

Beratungsverlauf:

 

Auf Nachfrage wurde verwaltungsseitig ergänzt, dass auch die Höhe des Zuschusses seit vielen Jahren unverändert bei 10.000 € liege mit einer Ausnahme, bei der 20.000 € gewährt wurden.