Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 werden beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 mit Stand 10.11.2020 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2021

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

40.435.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

3.818.500

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.684.500

04.

Sonstige Transfererträge

0

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

998.200

06.

Privatrechtliche Entgelte

894.500

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

324.000

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

126.000

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

0

10.

Bestandsveränderungen

0

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.407.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

49.687.700

 

 

13.

Aufwendungen für aktives Personal

9.160.200

14.

Aufwendungen für Versorgung

69.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

7.991.800

16.

Abschreibungen

4.290.000

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

52.000

18.

Transferaufwendungen

23.783.000

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2.588.800

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

47.934.800

 

ordentliches Ergebnis = Überschuss 2021

1.752.900

 

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2021

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

40.435.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

3.818.500

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

0

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

998.200

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

894.500

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

324.000

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

126.000

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.241.000

10.

= Summe der Einzahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

47.837.200

11.

Auszahlungen für aktives Personal

8.592.200

12.

Auszahlungen für Versorgung

69.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

7.991.800

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

52.000

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

23.783.000

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

2.588.800

17.

= Summe der Auszahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

43.076.800

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.760.400

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

4.255.000

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

365.000

21.

Veräußerung von Sachvermögen

1.900.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

376.000

24.

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.896.000

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

2.440.000

26.

Baumaßnahmen

13.485.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

1.430.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

2.107.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

855.000

31.

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

20.317.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 13.421.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 8.660.600

34.

Einzahlungen; Aufnahme von Krediten

2.700.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten

1.089.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

1.611.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands)

- 7.049.600

 

Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wurde den Ratsmitgliedern in Papierform gesondert zugestellt.

 

 

Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden 2021 in Höhe von 23,828 Mio. € eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird mit 20,2 Mio. € kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen 3,628 Mio. €.

 

-       Die Steuerhebesätze bleiben im Entwurf konstant. Für die Grundsteuer wurden sie letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 2016 330 v.H. In der Gemeindegrößenklasse von 20.000 – 50.000 Einwohnern betrugen die durchschnittlichen Hebesätze in Niedersachsen im Jahr 2019 für die Grundsteuer B 410 v.H. und für die Gewerbesteuer 400 v.H. Für das Jahr 2021 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner im Jahr 2019) bei der Grundsteuer A = 348 v. H., Grundsteuer B = 367 v. H., Gewerbesteuer = 351 v. H.

 

-       Im Haushalt 2021 werden 12,585 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer- und 3,404 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer veranschlagt. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom September 2020 wird für das Jahr 2021 auf Landesebene ein Niveau von 3,642 Mrd. € erwartet. 2021 steigt der Anteil der Stadt Lohne aufgrund der (alle drei Jahre) fälligen Neuberechnung der Schlüsselzahlen für die Stadt Lohne von 0,33651 %-Punkten um 2,7 % auf 0,34563 %-Punkte - das führt zu einem Ansatz von 12,585 Mio. €. Die Steuerschätzung geht für Niedersachsen für 2021 von einem Umsatzsteueranteil von 740 Mio. € aus. Hier steigt der Anteil der Stadt Lohne durch die neuen Schlüsselzahl deutlich von 0,404415 %-Punkten um 13,9 % auf 0,4606491 %-Punkte, so dass ein Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 3,404 Mio. € eingeplant wird.

 

-       Der Personalkostenansatz (Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2021 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 9,160 Mio. € und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,8 %, da neben den bekannten Besoldungs- bzw. Lohnerhöhungen nur eine neue Stelle ausgewiesen wurde. Zahlungswirksam im Finanzhaushalt (ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 8,592 Mio. € eingeplant.

 

-       Die Kreisumlage wird 2021 auf einer Basis von 34 Punkten mit 13,425 Mio. € veranschlagt. Sie berechnet sich auf Grundlage der Steuerkraft im Zeitraum 1.10.2019 – 30.9.2020. 2020 lag die Kreisumlage bei einem Umlagesatz von 35 Punkten noch bei 13,720 Mio. € (Rückgang 2020/2021 = 0,295 Mio. €). Ein Punkt Kreisumlage bedeutet im Jahr 2021 Ausgaben von ca. 394.000 € (2020 = 392.000 €).

 

-       Die auf die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt weiterhin 35 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 20,2 Mio. € daher 2,142 Mio. €.

 

-       Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land. Steuerstarke Kommunen müssen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag von 20 % des Überschusses in den Finanzausgleichstopf als Umlage an das Land Niedersachsen abführen. Das Land verteilte 2020 2,276 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird), unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen individuellen kommunalen Steuerkraft und Einwohnerzahl – im Durchschnitt also etwa 284 € je Einwohner. Eine nds. Gemeinde mit 27.000 Einwohnern erhielt also im Schnitt 7,675 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land. Lohne erhält (wie in fast allen Jahren seit 1999) in 2021 keine Schlüsselzuweisungen. Stattdessen wird für das Jahr 2021 bei einem geschätzten Grundbetrag je Einwohner von 1.147 € und 27.144 Einwohnern zum Stichtag 30.06.2020 die Abführung einer FAG-Umlage an das Land in Höhe von 812.000 € erwartet. Dies bedeutet einen neuen Höchststand.

 

-       Der Ergebnishaushalt des Jahres 2021 schließt mit einem Planüberschuss von 1,753 Mio. €.

 

 

Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.

 

-       Im laufenden Finanzhaushalt 2021 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 4,760 Mio. € erwartet (2020 = 6,181 Mio. €).

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2021 planmäßig rd. 20,317 Mio. € und liegen wie in den Vorjahren auf einem im Landesvergleich überdurchschnittlichen Niveau.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 6,896 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

-       Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 13,421 Mio. € wird neben dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (4,760 Mio. €) und der möglichen Kreditaufnahme (2,7 Mio. €) aus Reserven des vorhandenen Zahlungsmittelbestands finanziert. Dabei ist gleichzeitig eine planmäßige Tilgung bestehender Kredite von 1.089.000 € eingeplant, so dass sich die Nettoneuverschuldung auf 1.611.000 € beläuft.

 

-       Unter diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sichergestellt.

 

 

Stellenplan:

 

Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 nur die erforderlichen Planstellen.

 

Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen gering. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte waren zum 01.10.2020 13,23 Beamte, 70,86 Tarifbeschäftigte und 38,31 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte für die Stadt Lohne tätig.

 

Im Jahr 2019 betrug der Personalaufwand für aktives Personal 7,986 Mio. €. Dabei beliefen sich die momentan gebuchten reinen Dienstaufwendungen auf 7,419 Mio. €. Hinzu kommen noch vorzunehmende Abschlussbuchungen für Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit in Höhe von insgesamt 567 T€.

Zahlungswirksam waren im Personalbereich für aktives Personal 2019 7,314 Mio. €, woraus sich bei einer Einwohnerzahl von 26.965 (Stand 30.06.2019) Personalauszahlungen in Höhe von 271,24 € je Einwohner ergaben.

 

Tendenziell ist der Stellenplan 2021 konstant in der Planstellenausweisung, eine zusätzliche Stelle wurde im Bereich Stadtplanung geschaffen. Dies wird im Folgenden weitergehend erläutert.

 

 

Beamte:

 

Es wird in diesem Zusammenhang auf die weitere Ausweisung der B 2- Stelle (unter lfd. Nr. 2, Teil A) hingewiesen bedingt durch die mögliche Umwandlung eines bestehenden Laufbahnbeamtenverhältnisses (unter lfd. Nr. 3, Teil A) in ein Beamtenverhältnis auf Zeit.

 

Durch Änderung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung mit Inkrafttreten zum 10.10.2020 wurden die monatlichen Höchstbeträge für den a) Hauptverwaltungsbeamten sowie b) den Allgemeinen Vertreter von a) 245,- auf 294,- € und b) von 165,- auf 198,- € angehoben. Im Stellenplan 2021 wurden die angepassten Höchstbeträge unter Erläuterungen ausgewiesen.

 

                            

Beschäftigte/ehem. Angestellte:

 

Neueinrichtung einer Planstelle:

  • Abt. 61 – Planung und Umwelt

Aufgrund des verstärkten Bedarfs an Änderungen im Bereich der B-Pläne im Zusammenhang mit städtischen Entwicklungsprozessen und Auflagen der übergeordneten Aufsichtsbehörden unter Beachtung des Umweltschutzes sowie einer perspektivischen Nachfolgeregelung in der Abteilungsleitung wird eine zusätzliche Stelle Stadtplaner (unter lfd. Nr. 1, Teil B) mit EG 13, Vollzeit, ausgewiesen.

 

Anpassung von Stellenanteilen:

  • Stellenplan Teil B

Aufgrund von personellen Änderungen erfolgten in den Abteilungen 10, 33, 21, 51 und 60 entsprechende Anpassungen der Stellenanteile (unter lfd. Nr. 31, 38 und 46)

 

  • Schulsozialarbeiter Realschule, Stellenplan Teil B

Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses zur unbefristeten Weiterbeschäftigung des Stelleninhabers wird die Stelle dauerhaft ausgewiesen (unter lfd. Nr. 46, Teil B)

 

Weiteres:

 

Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom Februar 2020 wurde im Haushaltsplan 2021 erstmals seit Einführung der Doppik 2010 die Auswahl wesentlicher Produkte angepasst. Folgende wesentliche Produkte werden erstmals gesondert dargestellt:

 

-       36701 Familienbüro

-       42403 Sonstige Sportanlagen (enthält den Kostenträger „Sport- und Mehrzweckhalle LOHNEUM“)

-       54601 Parkhäuser

-       56101 Umweltmaßnahmen/Klimaschutz

-       57101 Wirtschaftsförderung und

-       57501 Tourismus.

Das Produkt 54501 Straßenbeleuchtung wird zukünftig nicht mehr als wesentliches Produkt geführt.

Hierzu wurden im Entwurf Produktbeschreibungen, Auftragsgrundlagen, Zielgruppen und Ziele formuliert und erste Kennzahlen entwickelt.

 

Zudem sieht der Entwurf die Einführung des Produkts „Naturschutz“ vor (Produkt 5540101), das bisher in den Produkten „Bauleitplanung und Entwicklung“ oder „Umweltschutz“ verortet war. Zur besseren Abgrenzung erhält das Produkt „Umweltschutz“ ab 2021 die Bezeichnung „Umweltschutz-/Klimaschutzmaßnahmen“.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder ging zunächst auf die allgemeine Finanzlage ein. Aufgrund der Coronakrise gibt es in bestimmten Wirtschaftsbereichen zum Teil erhebliche finanzielle Einbrüche. Bislang zeichnen sich in Lohne allerdings noch keine gravierenden Auswirkungen auf die Haushaltssituation ab. Der Gewerbesteuerausfall des letzten Finanzausgleichsjahres wurde mit ca. 3 Mio. € ausgeglichen, die genaue Zahl sei noch nicht bekannt. Bei einem Steuerausfall könnte unter Umständen der Rettungsschirm des Landes Niedersachsen in Anspruch genommen werden. Herr Theder erläuterte dann den Inhalt der Vorlage. Die Steueranteile basieren auf Orientierungsdaten des Landes vom 30.9.2020. Der Einkommensteueranteil wird sich im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2020 um 9,4 % auf 12,585 Mio. € verbessern. Der Umsatzsteueranteil verbessert sich um 18,6 % auf 3,404 Mio. €. Allerdings steigt auch die Abführung einer FAG-Umlage von 590.000 € (2020) auf den neuen Stand von 812.000 €. Die Kreisumlage beläuft sich trotz der Senkung auf 34 Punkte auf 13,425 Mio. €. Zu den Haushaltsresten wurde ergänzt, dass diese mit Umsetzung der Maßnahmen abgebaut werden. Abschließend wies Herr Theder darauf hin, dass das Produkt „Naturschutz“ im Haushaltsplan neu eingerichtet wurde.

 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion teilte mit, dass die SPD dem vorgelegten Haushalt zustimmen werde, und begründete dies mit der Beantwortung aller Fragen durch den Kämmerer im Rahmen einer Fraktionssitzung. Trotzdem wies der Sprecher darauf hin, dass wiederum kein gesetzeskonformer Haushalt erreicht werde, weil dieser erst nach dem 1.1.2021 in Kraft trete. Ebenso wies der Sprecher auf die Einzelinvestitionen in einem Volumen ab 1,0 Mio. € hin, bei denen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich fehle, und appellierte an die Umsetzung des Ratsbeschlusses, der diesen Vergleich vorsehe. Auch die Haushaltsreste in Größenordnung von deutlich über 20 Mio. € bei einem Haushaltsvolumen von 50 Mio. € wurden moniert und eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen gefordert. Demzufolge wurde begrüßt, dass im Bauamt mehr Personal vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer relativierte die hohe Summe bei den Haushaltsresten und nannte als Hauptursache den nicht erfolgten Grunderwerb in Größenordnung von rund 10 Mio. €. Auch habe die Stadt Lohne stets vorsorglich Gelder für beabsichtigte Maßnahmen sehr früh in den Haushalt eingestellt. Demzufolge haben sich weitere Haushaltsreste ergeben.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ nach dieser Aussprache über den Haushalt 2021 abstimmen.