Sitzung: 23.11.2020 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/037/2020
Beschlussempfehlung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 werden beschlossen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 mit Stand 10.11.2020 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz 2021 |
|
01. |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
40.435.000 |
02. |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit |
3.818.500 |
03. |
Auflösungserträge
aus Sonderposten |
1.684.500 |
04. |
Sonstige
Transfererträge |
0 |
05. |
Öffentl.-rechtl.
Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit |
998.200 |
06. |
Privatrechtliche
Entgelte |
894.500 |
07. |
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen |
324.000 |
08. |
Zinsen
und ähnliche Finanzerträge |
126.000 |
09. |
Aktivierte
Eigenleistungen |
0 |
10. |
Bestandsveränderungen |
0 |
11. |
Sonstige
ordentliche Erträge |
1.407.000 |
12. |
= Summe ordentliche
Erträge |
49.687.700 |
13. |
Aufwendungen
für aktives Personal |
9.160.200 |
14. |
Aufwendungen
für Versorgung |
69.000 |
15. |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
7.991.800 |
16. |
Abschreibungen |
4.290.000 |
17. |
Zinsen
und ähnliche Aufwendungen |
52.000 |
18. |
Transferaufwendungen |
23.783.000 |
19. |
Sonstige
ordentliche Aufwendungen |
2.588.800 |
21. |
= Summe ordentliche Aufwendungen |
47.934.800 |
|
ordentliches Ergebnis = Überschuss 2021 |
1.752.900 |
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.
Bezeichnung |
Ansatz 2021 |
|
01. |
Steuern
und ähnliche Abgaben |
40.435.000 |
02. |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit) |
3.818.500 |
03. |
Sonstige
Transfereinzahlungen |
0 |
04. |
Öffentl.-rechtl.
Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit |
998.200 |
05. |
Privatrechtliche
Entgelte (außer
für Investitionstätigkeit) |
894.500 |
06. |
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit |
324.000 |
07. |
Zinsen
und ähnliche Einzahlungen |
126.000 |
09. |
Sonstige
haushaltswirksame Einzahlungen |
1.241.000 |
10. |
= Summe der Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
47.837.200 |
11. |
Auszahlungen
für aktives Personal |
8.592.200 |
12. |
Auszahlungen
für Versorgung |
69.000 |
13. |
Auszahlungen
für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände |
7.991.800 |
14. |
Zinsen
und ähnliche Auszahlungen |
52.000 |
15. |
Transferauszahlungen
(außer
für Investitionstätigkeit) |
23.783.000 |
16. |
Sonstige
haushaltswirksame Auszahlungen |
2.588.800 |
17. |
= Summe der Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
43.076.800 |
18. |
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
4.760.400 |
19. |
Zuwendungen
für Investitionstätigkeit |
4.255.000 |
20. |
Beiträge
u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
365.000 |
21. |
Veräußerung
von Sachvermögen |
1.900.000 |
23. |
Sonstige
Investitionstätigkeit |
376.000 |
24. |
= Summe der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit |
6.896.000 |
25. |
Erwerb
von Grundstücken und Gebäuden |
2.440.000 |
26. |
Baumaßnahmen |
13.485.000 |
27. |
Erwerb
von beweglichem Sachvermögen |
1.430.000 |
29. |
Aktivierbare
Zuwendungen |
2.107.000 |
30. |
Sonstige
Investitionstätigkeit |
855.000 |
31. |
= Summe der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit |
20.317.000 |
32. |
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
- 13.421.000 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss /
- Fehlbetrag |
- 8.660.600 |
34. |
Einzahlungen;
Aufnahme von Krediten |
2.700.000 |
35. |
Auszahlungen;
Tilgung von Krediten |
1.089.000 |
36. |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
1.611.000 |
37. |
= Summe der Salden aus
Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands) |
- 7.049.600 |
Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wurde den Ratsmitgliedern in Papierform gesondert zugestellt.
Ergebnishaushalt
- Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden 2021 in Höhe von 23,828 Mio. € eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird mit 20,2 Mio. € kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen 3,628 Mio. €.
- Die Steuerhebesätze bleiben im Entwurf konstant. Für die Grundsteuer wurden sie letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 2016 330 v.H. In der Gemeindegrößenklasse von 20.000 – 50.000 Einwohnern betrugen die durchschnittlichen Hebesätze in Niedersachsen im Jahr 2019 für die Grundsteuer B 410 v.H. und für die Gewerbesteuer 400 v.H. Für das Jahr 2021 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner im Jahr 2019) bei der Grundsteuer A = 348 v. H., Grundsteuer B = 367 v. H., Gewerbesteuer = 351 v. H.
- Im Haushalt 2021 werden 12,585 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer- und 3,404 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer veranschlagt. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom September 2020 wird für das Jahr 2021 auf Landesebene ein Niveau von 3,642 Mrd. € erwartet. 2021 steigt der Anteil der Stadt Lohne aufgrund der (alle drei Jahre) fälligen Neuberechnung der Schlüsselzahlen für die Stadt Lohne von 0,33651 %-Punkten um 2,7 % auf 0,34563 %-Punkte - das führt zu einem Ansatz von 12,585 Mio. €. Die Steuerschätzung geht für Niedersachsen für 2021 von einem Umsatzsteueranteil von 740 Mio. € aus. Hier steigt der Anteil der Stadt Lohne durch die neuen Schlüsselzahl deutlich von 0,404415 %-Punkten um 13,9 % auf 0,4606491 %-Punkte, so dass ein Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 3,404 Mio. € eingeplant wird.
- Der Personalkostenansatz (Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2021 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 9,160 Mio. € und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,8 %, da neben den bekannten Besoldungs- bzw. Lohnerhöhungen nur eine neue Stelle ausgewiesen wurde. Zahlungswirksam im Finanzhaushalt (ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 8,592 Mio. € eingeplant.
- Die Kreisumlage wird 2021 auf einer Basis von 34 Punkten mit 13,425 Mio. € veranschlagt. Sie berechnet sich auf Grundlage der Steuerkraft im Zeitraum 1.10.2019 – 30.9.2020. 2020 lag die Kreisumlage bei einem Umlagesatz von 35 Punkten noch bei 13,720 Mio. € (Rückgang 2020/2021 = 0,295 Mio. €). Ein Punkt Kreisumlage bedeutet im Jahr 2021 Ausgaben von ca. 394.000 € (2020 = 392.000 €).
- Die auf die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt weiterhin 35 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 20,2 Mio. € daher 2,142 Mio. €.
- Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene auszugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land. Steuerstarke Kommunen müssen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag von 20 % des Überschusses in den Finanzausgleichstopf als Umlage an das Land Niedersachsen abführen. Das Land verteilte 2020 2,276 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird), unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen individuellen kommunalen Steuerkraft und Einwohnerzahl – im Durchschnitt also etwa 284 € je Einwohner. Eine nds. Gemeinde mit 27.000 Einwohnern erhielt also im Schnitt 7,675 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land. Lohne erhält (wie in fast allen Jahren seit 1999) in 2021 keine Schlüsselzuweisungen. Stattdessen wird für das Jahr 2021 bei einem geschätzten Grundbetrag je Einwohner von 1.147 € und 27.144 Einwohnern zum Stichtag 30.06.2020 die Abführung einer FAG-Umlage an das Land in Höhe von 812.000 € erwartet. Dies bedeutet einen neuen Höchststand.
- Der Ergebnishaushalt des Jahres 2021 schließt mit einem Planüberschuss von 1,753 Mio. €.
Finanzhaushalt
- Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.
- Im laufenden Finanzhaushalt 2021 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 4,760 Mio. € erwartet (2020 = 6,181 Mio. €).
- Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2021 planmäßig rd. 20,317 Mio. € und liegen wie in den Vorjahren auf einem im Landesvergleich überdurchschnittlichen Niveau.
- Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 6,896 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).
- Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 13,421 Mio. € wird neben dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (4,760 Mio. €) und der möglichen Kreditaufnahme (2,7 Mio. €) aus Reserven des vorhandenen Zahlungsmittelbestands finanziert. Dabei ist gleichzeitig eine planmäßige Tilgung bestehender Kredite von 1.089.000 € eingeplant, so dass sich die Nettoneuverschuldung auf 1.611.000 € beläuft.
- Unter
diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität
der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sichergestellt.
Stellenplan:
Nach § 5 KomHKVO
weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren
nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe
enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 nur die
erforderlichen Planstellen.
Der
Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof,
Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen
Kommunen gering. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte waren zum 01.10.2020 13,23
Beamte, 70,86 Tarifbeschäftigte und 38,31 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte
für die Stadt Lohne tätig.
Im Jahr 2019
betrug der Personalaufwand für aktives Personal 7,986 Mio. €. Dabei
beliefen sich die momentan gebuchten reinen Dienstaufwendungen auf 7,419 Mio.
€. Hinzu kommen noch vorzunehmende Abschlussbuchungen für Pensions- und
Beihilferückstellungen sowie Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und
Altersteilzeit in Höhe von insgesamt 567 T€.
Zahlungswirksam waren im Personalbereich für aktives Personal 2019 7,314 Mio. €, woraus
sich bei einer Einwohnerzahl von 26.965 (Stand 30.06.2019) Personalauszahlungen
in Höhe von 271,24 € je Einwohner ergaben.
Tendenziell ist
der Stellenplan 2021 konstant in der Planstellenausweisung, eine zusätzliche
Stelle wurde im Bereich Stadtplanung geschaffen. Dies wird im Folgenden
weitergehend erläutert.
Beamte:
Es wird in diesem
Zusammenhang auf die weitere Ausweisung der B 2- Stelle (unter lfd. Nr. 2, Teil
A) hingewiesen bedingt durch die mögliche Umwandlung eines bestehenden
Laufbahnbeamtenverhältnisses (unter lfd. Nr. 3, Teil A) in ein
Beamtenverhältnis auf Zeit.
Durch Änderung
der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung mit Inkrafttreten zum
10.10.2020 wurden die monatlichen Höchstbeträge für den a)
Hauptverwaltungsbeamten sowie b) den Allgemeinen Vertreter von a) 245,- auf 294,-
€ und b) von 165,- auf 198,- € angehoben. Im Stellenplan 2021 wurden die
angepassten Höchstbeträge unter Erläuterungen ausgewiesen.
Beschäftigte/ehem.
Angestellte:
Neueinrichtung
einer Planstelle:
- Abt. 61 – Planung und Umwelt
Aufgrund des verstärkten Bedarfs an
Änderungen im Bereich der B-Pläne im Zusammenhang mit städtischen
Entwicklungsprozessen und Auflagen der übergeordneten Aufsichtsbehörden unter
Beachtung des Umweltschutzes sowie einer perspektivischen Nachfolgeregelung in
der Abteilungsleitung wird eine zusätzliche Stelle Stadtplaner (unter lfd. Nr.
1, Teil B) mit EG 13, Vollzeit, ausgewiesen.
Anpassung von
Stellenanteilen:
- Stellenplan Teil B
Aufgrund von personellen Änderungen erfolgten
in den Abteilungen 10, 33, 21, 51 und 60 entsprechende Anpassungen der
Stellenanteile (unter lfd. Nr. 31, 38 und 46)
- Schulsozialarbeiter Realschule, Stellenplan Teil B
Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses
zur unbefristeten Weiterbeschäftigung des Stelleninhabers wird die Stelle
dauerhaft ausgewiesen (unter lfd. Nr. 46, Teil B)
Weiteres:
Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom Februar 2020 wurde im Haushaltsplan 2021 erstmals seit Einführung der Doppik 2010 die Auswahl wesentlicher Produkte angepasst. Folgende wesentliche Produkte werden erstmals gesondert dargestellt:
- 36701 Familienbüro
- 42403 Sonstige Sportanlagen (enthält
den Kostenträger „Sport- und Mehrzweckhalle LOHNEUM“)
- 54601 Parkhäuser
- 56101 Umweltmaßnahmen/Klimaschutz
- 57101 Wirtschaftsförderung und
- 57501 Tourismus.
Das
Produkt 54501 Straßenbeleuchtung wird zukünftig nicht mehr als wesentliches
Produkt geführt.
Hierzu wurden im Entwurf Produktbeschreibungen, Auftragsgrundlagen, Zielgruppen und Ziele formuliert und erste Kennzahlen entwickelt.
Zudem sieht der Entwurf die Einführung des Produkts „Naturschutz“ vor (Produkt 5540101), das bisher in den Produkten „Bauleitplanung und Entwicklung“ oder „Umweltschutz“ verortet war. Zur besseren Abgrenzung erhält das Produkt „Umweltschutz“ ab 2021 die Bezeichnung „Umweltschutz-/Klimaschutzmaßnahmen“.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder ging zunächst auf die allgemeine Finanzlage ein. Aufgrund der Coronakrise gibt es in bestimmten Wirtschaftsbereichen zum Teil erhebliche finanzielle Einbrüche. Bislang zeichnen sich in Lohne allerdings noch keine gravierenden Auswirkungen auf die Haushaltssituation ab. Der Gewerbesteuerausfall des letzten Finanzausgleichsjahres wurde mit ca. 3 Mio. € ausgeglichen, die genaue Zahl sei noch nicht bekannt. Bei einem Steuerausfall könnte unter Umständen der Rettungsschirm des Landes Niedersachsen in Anspruch genommen werden. Herr Theder erläuterte dann den Inhalt der Vorlage. Die Steueranteile basieren auf Orientierungsdaten des Landes vom 30.9.2020. Der Einkommensteueranteil wird sich im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2020 um 9,4 % auf 12,585 Mio. € verbessern. Der Umsatzsteueranteil verbessert sich um 18,6 % auf 3,404 Mio. €. Allerdings steigt auch die Abführung einer FAG-Umlage von 590.000 € (2020) auf den neuen Stand von 812.000 €. Die Kreisumlage beläuft sich trotz der Senkung auf 34 Punkte auf 13,425 Mio. €. Zu den Haushaltsresten wurde ergänzt, dass diese mit Umsetzung der Maßnahmen abgebaut werden. Abschließend wies Herr Theder darauf hin, dass das Produkt „Naturschutz“ im Haushaltsplan neu eingerichtet wurde.
Ein Sprecher der SPD-Fraktion teilte mit, dass die SPD dem vorgelegten Haushalt zustimmen werde, und begründete dies mit der Beantwortung aller Fragen durch den Kämmerer im Rahmen einer Fraktionssitzung. Trotzdem wies der Sprecher darauf hin, dass wiederum kein gesetzeskonformer Haushalt erreicht werde, weil dieser erst nach dem 1.1.2021 in Kraft trete. Ebenso wies der Sprecher auf die Einzelinvestitionen in einem Volumen ab 1,0 Mio. € hin, bei denen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich fehle, und appellierte an die Umsetzung des Ratsbeschlusses, der diesen Vergleich vorsehe. Auch die Haushaltsreste in Größenordnung von deutlich über 20 Mio. € bei einem Haushaltsvolumen von 50 Mio. € wurden moniert und eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen gefordert. Demzufolge wurde begrüßt, dass im Bauamt mehr Personal vorgesehen sei.
Bürgermeister Gerdesmeyer relativierte die hohe Summe bei den Haushaltsresten und nannte als Hauptursache den nicht erfolgten Grunderwerb in Größenordnung von rund 10 Mio. €. Auch habe die Stadt Lohne stets vorsorglich Gelder für beabsichtigte Maßnahmen sehr früh in den Haushalt eingestellt. Demzufolge haben sich weitere Haushaltsreste ergeben.
Der Ausschussvorsitzende ließ nach dieser Aussprache über den Haushalt 2021 abstimmen.